[6.10.2014] Um die Netzstabilität in Südwestfalen aufrecht zu erhalten, sollen drei konventionelle Kraftwerke der Enervie Gruppe eingesetzt werden. Enervie AssetNetwork sieht aber Netzbetreiber Amprion in der Pflicht und hat ein Missbrauchsverfahren eingeleitet.
Die Enervie Gruppe und die Bundesnetzagentur (BNetzA) haben sich auf Eckpunkte für Regelungen über den netzstabilisierenden Einsatz von Kraftwerken des Unternehmens geeinigt. Drei Enervie-Kraftwerke werden demnach nicht mehr im Markt, sondern nur auf Anforderung des Verteilnetzbetreibers Enervie AssetNetwork (EAN) zur Aufrechterhaltung einer stabilen Stromversorgung in der Region eingesetzt. Die Bezugskapazitäten des vorgelagerten Netzbetreibers Amprion reichen laut der Enervie Gruppe nicht aus, um die gesamte Netzlast im EAN-Netzgebiet zu decken. Aus diesem Grund seien zeitweise Kraftwerke der Enervie Gruppe einzusetzen – und zwar solange, bis der Engpass durch Netzausbaumaßnahmen im vorgelagerten Übertragungsnetz behoben ist. Die entstehenden Kosten für den Betrieb der Kraftwerke werden durch höhere Netzentgelte im EAN-Netzgebiet ausgeglichen. Anders als die BNetzA sieht EAN weiterhin Amprion als übergeordneten Übertragungsnetzbetreiber in der Pflicht, die mit dem Engpass verbundenen Konsequenzen zu tragen. Daher hat das Unternehmen bereits ein Missbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur gegen Amprion eingeleitet. EAN kündigt an, notfalls den gesamten Rechtsweg auszuschöpfen, um die Zuständigkeitsfrage zu klären. Sollte ein Gericht die Zuständigkeit von Amprion feststellen, sind die Kosten für das Engpass-Management nicht mehr von den EAN-Kunden, sondern von allen Amprion-Netzkunden zu tragen. Das wiederum würde aufgrund der deutlich höheren Kundenanzahl zu einer erheblichen Verringerung der spezifischen Netzentgelterhöhung für jeden Kunden führen. Die Kraftwerksbetreiber der EAN haben bereits im September 2013 bei der Bundesnetzagentur den kompletten konventionellen Kraftwerkspark mit rund 1.300 Megawatt Gesamtleistung zur Stilllegung angemeldet.
(ve)
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