[2.4.2015] Der STEAG-Konzern konnte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 behaupten: Umsatz und operatives Ergebnis stiegen um jeweils 6,6 Prozent.
Das Geschäftsjahr 2014 fiel für das Energieunternehmen STEAG unter dem Strich positiv aus. So konnte das Unternehmen einen Umsatz von rund 3,1 Milliarden Euro verzeichnen. Das entspricht einer Steigerung von 6,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das operative Ergebnis (EBITDA) lag laut STEAG bei 390 Millionen Euro und stieg somit ebenfalls um 6,6 Prozent. Der Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) sank indes um 7,1 Prozent auf 244 Millionen Euro. Aus den inländischen Kraftwerken sowie aus dem Fernwärmebetrieb erzielte STEAG im abgelaufenen Geschäftsjahr ein EBITDA von 207 Millionen Euro und ein EBIT von 115 Millionen Euro. Insgesamt seien die inländischen Kraftwerke – trotz weiterhin hoher Auslastung – jedoch finanziell stärker unter Druck geraten. In der Fernwärme habe sich die warme Wetterlage ungünstig auf das Ergebnis ausgewirkt. Das Auslandsgeschäft blieb STEAG zufolge weiterhin stark: Mit den im Ausland betriebenen Kraftwerken konnte das Unternehmen ein EBITDA von 112 Millionen Euro sowie ein EBIT von 101 Millionen Euro erwirtschaften.
Im Segment der erneuerbaren Energien wirkten sich der Zubau von Windparks sowie die Verwertung von Grubengas positiv auf die Ergebnisse aus. Laut STEAG wurden in diesem Bereich ein EBITDA von 77 Millionen Euro sowie ein EBIT von 45 Millionen Euro erreicht. Ingenieur-Dienstleistungen sowie Kraftwerksnebenprodukte erbrachten dem Energieunternehmen ein EBITDA von 38 Millionen Euro und ein EBIT von 29 Millionen Euro. Negative Sondereffekte aus Auslandsprojekten in Spanien und Brasilien mindern das neutrale Ergebnis um rund 73 Millionen Euro. Aus Sicht von STEAG steht der Konzern – trotz schwieriger Marktbedingungen in der konventionellen Erzeugung – auf Basis seines etablierten Stammhaus-Prinzips damit auf einer stabilen Ertragslage. Die Gesellschafter können mit einer Ausschüttung in Höhe von insgesamt 86 Millionen Euro rechnen. Der Jahresabschluss stehe noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsgremien.
(ma)
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