[25.6.2015] Der Weg für die Kommunalisierung der Gasversorgung in Leipzig ist frei: In einem gerichtlichen Verfahren hat sich die Stadt erfolgreich gegen das Unternehmen MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung durchgesetzt.
Das Landgericht Leipzig hat eine Klage des Unternehmens MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung gegen die Konzessionsvergabe an die Stadtwerke Leipzig abgewiesen. Das vom Rechtsamt der Stadt durchgeführte Vergabeverfahren sei sowohl hinsichtlich der gewählten Bewertungssystematik als auch hinsichtlich der tatsächlich vorgenommenen Bewertung fehlerfrei gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Leipzig. Die Richter am Landgericht Leipzig hatten in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass das Verfahren transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt worden sei. „Das Verfahren ist von großer Bedeutung für die Praxis der Konzessionsvergaben“, erklären die Rechtsanwälte Patrick Embacher und Henning Fischer von Rödl & Partner, die die Stadt vor Gericht vertreten haben. Die beiden vom Landgericht entschiedenen Fragen zur Bewertungssystematik und Akteneinsicht würden regelmäßig in Vergabeverfahren kontrovers diskutiert. Immer wieder komme es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. „Mit der Entscheidung des Landgerichts Leipzig wird die Rechtsposition von Kommunen in Konzessionsverfahren deutlich gestärkt“, so die Rechtsanwälte.
Hintergrund zum Rechtsstreit
Der Stadtrat hatte im April 2015 beschlossen, dass der Gaskonzessionsvertrag für die 22 Ortsteile der Stadt Leipzig mit den Stadtwerken Leipzig geschlossen werden soll. Das Auslaufen der bisherigen Gaskonzessionsverträge wurde im Juni 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daraufhin hatten zwei Unternehmen ihr Interesse am Abschluss eines neuen Vertrages mit der Stadt bekundet. Alle Interessenten wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Anschließend ist den Bietern die Möglichkeit eingeräumt worden, ihre Angebote zu erläutern. Die Auswertung der Angebote hat letztlich zu dem Ergebnis geführt, die Wegenutzungsrechte den Stadtwerken Leipzig zu übertragen. Die entsprechende Vertragsunterzeichnung hat der unterlegene Bieter zunächst mit einer einstweiligen Verfügung verhindert. Aufgrund des Urteils hat Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) jetzt den Gaskonzessionsvertrag für die 22 Ortsteile der Stadt mit den Stadtwerken unterzeichnet.
(ma)
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Bildquelle: Stadtwerke Leipzig