[13.7.2015] Der Entwurf für die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) ist nicht das erhoffte klare Bekenntnis zur KWK, kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist mit dem jetzt bekannt gewordenen Entwurf für die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) nicht zufrieden. Der Entwurf sei zwar insgesamt eine Weiterentwicklung gegenüber dem Eckpunktepapier von März 2015. Allerdings würden auch die leicht erhöhten Fördersätze nicht ausreichen, um die Bestandssicherung und den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung zu erreichen, fürchtet der Verband. Zudem seien inhaltlich noch einige Fragen offen. So sei weiterhin unklar, warum Kraftwerke unter zehn Megawatt Leistung von der Bestandsförderung ausgenommen sein sollen. Dies mache weder aus energiewirtschaftlicher noch aus Sicht des Klimaschutzes Sinn. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „In Kombination mit dem deutlich niedrigeren KWK-Ausbauziel – das im ersten Halbjahr 2015 schon fast erreicht wurde – sehen wir in dem Entwurf nicht das erhoffte klare Bekenntnis zur KWK. Wir fordern stattdessen, das bisherige KWK-Ausbauziel ins Jahr 2025 zu strecken und von der realen Absenkung des Ziels abzusehen.“
(al)
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