[26.5.2016] Auf seiner Klausurtagung hat das Bundeskabinett unter anderem eine Verordnung zu abschaltbaren Lasten beschlossen. Außerdem wurde die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verabschiedet.
Das Kabinett hat gestern (25. Mai 2016) auf seiner Klausurtagung in Meseberg den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegten Entwurf einer Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) beschlossen. Als abschaltbare Lasten werden größere elektrische Verbraucher etwa in der Industrie bezeichnet, die ihren Verbrauch auf Anforderung reduzieren können. Mit der Verordnung wird laut dem BMWi die Beschaffung und Nutzung so genannter abschaltbarer Lasten gegenüber der Vorgängerregelung konsequent weiterentwickelt. Insbesondere werde die Beschaffung stärker wettbewerblich ausgerichtet. Die Bereitstellung der Abschaltleistung werde künftig wöchentlich ausgeschrieben. Unter anderem wurde außerdem die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verabschiedet. Sie diene in erster Linie der Umsetzung von EU-Recht. Die europäische Kommission hat auf Grundlage der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie Pflichten im Bereich des EU-Energielabels (Bußgeldvorschriften) für Lieferanten und Händler auf neue Produktgruppen ausgedehnt. Dazu zählen Lüftungsgeräte, gewerbliche Kühlgeräte, Festbrennstoffkessel und Einzelraumheizgeräte. Mit den Änderungen der EnVKV werde hierfür die entsprechende Rechtsgrundlage für den Vollzug durch die Länder geschaffen.
(ve)
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