[23.6.2016] Der Bundesrat hat in einem Beschluss zur EEG-Novelle dafür plädiert, die Letztverbraucherabgaben für Speicher aufzugeben. Der Bundesverband Energiespeicher sieht sich in seiner Position bestätigt.
In einem Beschluss zur Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Novelle 2016 hat sich der Bundesrat jetzt für eine eigene Speicherdefinition und damit den Wegfall von Letztverbraucherabgaben für Speicher ausgesprochen. Wie der Bundesverband Energiespeicher (BVES) mitteilt, betätigt der Bundesrat damit seinen Beschluss vom Dezember letzten Jahres zum Strommarktgesetz. Die Bundesländer haben damit einhellig die wichtige Bedeutung von Energiespeichern als Flexibilitätsoption für die Energiewende hervorgehoben und fordern die Bundesregierung zum Handeln auf. Die Forderung beziehe sich dabei nicht nur auf Stromspeicher, die Strom ausschließlich aus dem Netz beziehen und vollständig ins Nezt zurückspeisen, sondern auch auf Speicher, die zur Eigenversorgung oder in gemischten Modellen zum Einsatz kommen. Wie der BVES konstatiert, wird damit die aus der Einordnung als Letztverbraucher folgende Doppelbelastung bei der EEG-Umlage für Speicherkonzepte erkannt, die momentan der Wirtschaftlichkeit zahlreicher Projekte entegegensteht. BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen sagt: „Wir freuen uns sehr, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme erneut unsere Forderungen aufgenommen hat. Mit dieser eindeutigen Position pro Speicher kann eine gute politische Basis für die Weiterentwicklung der Branche geschaffen werden.“ Jetzt sei es Aufgabe der Bundesregierung, die erneute Positionierung der Länder aufzunehmen.
(me)
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