[9.9.2016] Contractoren, die bei ihren Kunden solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen installieren, können eine Förderung nach dem Marktanreizprogramm (MAP) bekommen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jetzt auf Presseveröffentlichungen zum Thema Contracting und der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt nach dem Marktanreizprogramm (MAP) reagiert. Das Bundesamt bezeichnet die Meldungen zu den Folgen für Verbraucher als einseitig und irreführend. Ein Kunde, der einen Contracting-Vertrag zur Installation erneuerbarer Energien nutzt, sei für diese Anlage nach dem MAP selbst nicht förderberechtigt. Der Contractor hingegen, der anstelle des Endkunden die Investitionskosten der Anlage trägt, sei sehr wohl förderberechtigt. Durch die Förderung ist er laut dem BAFA in der Lage, seinen Kunden eine reduzierte Contracting-Rate anzubieten. Auf diese Weise können auch Endkunden von der Förderung profitieren. Für die Endkunden sei darüber hinaus von Vorteil, dass sie die Investitionskosten nicht selbst tätigen müssen und sich die Fachkompetenz des Contractors zunutze machen können. Contractoren seien nach dem MAP antragsberechtigt, wenn sie bei ihren Kunden solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen installieren. Die Förderung werde in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen an den Contractor gewährt, da dieser die Investitionskosten für die Neuanlage trägt.
(me)
http://www.bafa.deZum Merkblatt Contracting mit erneuerbarer Wärme (PDF, 124KB) (Deep Link)
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