[22.11.2016] Nachdem mehr als ein Dutzend nordbayerische Stadtwerke gefordert hatten, die Netzentgelte solidarisch auf alle Stromverbraucher zu verteilen, zieht der Übertragungsnetzbetreiber Tennet nach.
Der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Tennet unterstützt die Forderung von bayerischen Stadtwerken nach einheitlichen Netzentgelten (
wir berichteten). „Heute sehen wir stark divergierende Netzentgelte im Stromübertragungsnetz, verursacht durch die ungleiche Verteilung der Kosten für die Energiewende. Aber alle Stromverbraucher in Deutschland profitieren vom Netzausbau und den Netzstabilisierungsmaßnahmen im Übertragungsnetz in gleichem Maß“, sagt Urban Keussen, Vorsitzender der Geschäftsführung von Tennet TSO. „Einheitliche Netzentgelte würden für eine gleichmäßigere und fairere Verteilung der Energiewendekosten sorgen.“ Wie das Unternehmen Tennet mitteilt, bleiben die Kosten für Maßnahmen, die der Energiewende und der System- und Versorgungssicherheit dienen und damit allen Stromverbrauchern zugute kommen, bislang in der Regelzone desjenigen ÜNB, der sie durchführt. Hierbei ginge es vor allem um Kosten für den Netzausbaubedarf an Land, die sich auf bis zu 50 Milliarden Euro belaufen könnten. Aber auch die Kosten für netzstabilisierende Maßnahmen seien im Zuge der Energiewende gestiegen. So seien im Tennet-Gebiet allein im Jahr 2015 700 Millionen Euro für solche Maßnahmen angefallen, während die Gesamtkosten aller ÜNB im selben Jahr bei einer Milliarde Euro gelegen haben. Grund für die höheren Kosten sei die geografische Lage des Tennet-Gebiets von Nord-nach Süddeutschland. Es sei sowohl von hohen Engpass-Management-Kosten infolge gesamtdeutscher Netzristriktionen als auch vom massiven Ausbau der Netzinfrastruktur durch einen hohen Anteil erneuerbarer Energien betroffen. Auf der anderen Seite befänden sich nur 31 Prozent der Letztverbraucher in der Tennet-Regelzone. Das führe zu einer überproportionalen Belastung der Haushalte und Industriekunden in Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Tennet beruft sich bei seiner Forderung nach einheitlichen Netzentgelten auf den Gesetzgeber, der in den vergangenen Jahren bereits für andere Kosten eine gleichmäßige Verteilung an alle Netznutzer über die Regelzonen hinweg beschlossen hatte. Dies gelte für die Kosten der Offshore-Netzanbindung, die Mehrkosten für Erdverkabelung und die Kosten für die Systembereitschaft.
(me)
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Bildquelle: TenneT TSO GmbH