[13.1.2017] Durch die neuen Regeln für Windenergie im EEG 2017 steigt das Risiko, Investoren müssen mit geringeren Margen und höheren Kosten rechnen. Vor allem kleineren Akteuren rät Heribert Sterr-Kölln deshalb zu kooperieren.
Die EEG-Novelle ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten, seitdem gelten neue Regeln für die Windenergiebranche. Der Ausbau der Windkraft wird gedeckelt und soll künftig nur noch 2.800 Megawatt pro Jahr umfassen. In den Jahren 2015 und 2014 habe der tatsächlich zugebaute Wert noch zwischen 3.600 und 4.400 Megawatt gelegen, informiert das Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner. Die Experten schätzen, das der Markt künftig um 20 Prozent schrumpfen wird. Zudem erfolgt die Höhe der Förderung für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt (kW) nicht mehr über festgelegte Einspeisetarife sondern per Ausschreibung. Der zu bietende Höchstwert für das Jahr 2017 wurde nach Angaben der Experten auf sieben Cent je Kilowattstunde (kWh) begrenzt. Wie das Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner mitteilt, resultieren hieraus ein wachsendes Projektentwicklungsrisiko, geringere Margen, höhere Kosten und eine längere Kapitalbindung. So habe ein Projekt bislang in der Regel dann Baureife und Finanzierungssicherheit erreicht, wenn die Grundstücke gesichert waren und die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erfolgte. Das sei nun nicht mehr der Fall. Geschäftsführer Heribert Sterr-Kölln erklärt: „Künftig kommt nach der Genehmigung die Ausschreibungsphase hinzu. Dies birgt eine große, gewollte Unsicherheit und wird die Branche massiv verändern.“ Für die Ausschreibung müssen die Investoren dann zunächst schätzen, mit welchem Preis sie auf Basis ihrer Kosten und mit Blick auf die Wettbewerber eine Chance auf einen Zuschlag haben könnten. Zur Ermittlung des Gebots müssten alle relevanten Faktoren ermittelt werden. Dies umfasse die Kosten von Anlagen und deren Installation, den Finanzierungsaufwand, Zusatzkosten, den voraussichtlichen Preis der Wettbewerber und vieles mehr. Ein solches Verfahren erhöhe die Komplexität und verlängere die Projektentwicklungsdauer deutlich. Der Zusatzaufwand durch Ausschreibung falle zudem in eine frühe Projektentwicklungsphase, in der noch gar nicht fest stünde, ob man überhaupt zum Zuge komme. Investoren und Projektentwickler müssten folglich damit rechnen, dass nicht alle Projekte realisiert werden können. Da Projektentwicklungen aber in der Regel aus Eigenkapital finanziert werden, könne dies zu Finanzierungsengpässen führen. „Das erfordert ein gravierendes Umdenken bei jedem, der Projekte zur Genehmigung bringen und realisieren will“, erläutert Sterr-Kölln.
Konzentration der Projektierer absehbar
Die neuen Regeln stellen deshalb vor allem kleinere Projektierer und Investoren oder auch Bürgerenergiegesellschaften vor große Herausforderungen. In der Folge werde es zu einer Konzentration der Projektierungsunternehmen kommen. Heribert Sterr-Kölln schätzt: „In zwei bis drei Jahren könnten bis zu einem Drittel der heutigen Akteure vom Markt verschwinden.“ Die vom Gesetzgeber eingeräumten erleichterten Bedingungen für Bürgergesellschaften werden nach Einschätzung von Sterr-Kölln nichts ausrichten können. Zwar dürfen diese zukünftig auch ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen teilnehmen, ohne das Vorliegen einer BImSch-Genehmigung sei jedoch keine belastbare Kalkulation der Kosten und eines Gebots möglich. Sterr-Kölln: „Von der Genehmigung hängt ab, welche Auflagen in einem Projekt erfüllt werden müssen, etwa aufgrund von naturschutzfachlichen Anforderungen – wie etwa Lärmvermeidung, den Schutz von Fledermäusen und Vögeln sowie die Errichtung von Ausgleichsflächen. Ohne eine BImSch-Genehmigung fehlen Informationen, die die Kosten wesentlich beeinflussen.“ Keine Gesellschaft könne so ein seriöses Angebot abgeben. Deshalb rät der Windkraft-Experte Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften davon ab, größere Projekte alleine zu stemmen. Zum einen fehle häufig die Erfahrung, zum anderen könne jedes Projekt auch scheitern. Das wiederum könnte unter Umständen zu einem Verlust von mehreren Hunderttausend Euro führen. Vielmehr sollten sich kleinere Akteuren zusammenschließen und mit Profis zusammenarbeiten. Von den Profis komme dann die Finanzkraft und das rechtliche Know-how, von den Kommunen und Bürgergesellschaften die Akzeptanz vor Ort. Kleinere Partner sollten sich vor einer Kooperation jedoch Ziele setzen, rät Sterr-Kölln, dessen Unternehmen schon mehrere Kommunen bei der Suche nach einem Kooperationspartner begleitet hat. Der nächste Schritt sei dann, die Ziele in einem Ausschreibungsverfahren transparent zu machen. Für kleine Akteure könne es beispielsweise wichtig sein, dass der Projektierer dazu bereit ist, das Projektrisiko im Wesentlichen allein zu tragen. So hätten die kleinen Player zwar am Ende weniger Ertrag, könnten aber das Risiko eines großen Verlustes vermeiden.
(me)
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