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Dienstag, 19. März 2024

KWKG:
Neues Gesetz – neue Hemmnisse?


[15.2.2017] Der künftige Ausbauschwerpunkt nach KWKG 2016 liegt bei KWK-Anlagen, die ins öffentliche Netz einspeisen. Hiervon profitieren vor allem die Stadtwerke. Insgesamt befinde sich die Branche jedoch in einer kritischen Phase, sagt Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK.

Berthold Müller-Urlaub Am 19. Oktober 2016 wurde die Änderung des neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vom Bundeskabinett beschlossen. Das ist ein weiterer Wendepunkt in der Entstehungsgeschichte des KWKG 2016. Durch das monatelange Warten auf die Genehmigung des KWK-Gesetzes durch die Europäische Kommission wurde die gesamte KWK-Branche gelähmt. Das ist meines Erachtens eine Katastrophe. Die Entwicklung stagniert und das Vertrauen in die Politik ist verlorengegangen. Bei den Mitgliedern unseres Verbands treten durch Tatsachen belegte Existenzsorgen auf.
Doch was bedeutet die nun beschlossene Änderung des KWKG konkret? Zunächst einmal ist es als Erfolg zu betrachten, dass Modernisierungen wieder als Neuanlagen gewertet werden. Darüber hinaus liegt der künftige Ausbauschwerpunkt bei Anlagen, die ins öffentliche Netz einspeisen. Dass hiervon die Stadtwerke profitieren, begrüßen wir. Insgesamt befinden wir uns aber nach wie vor in einer kritischen Phase. Viele geben jetzt noch eine KWK-Anlage in Auftrag, weil Kraftwerke, die in diesem Jahr noch bestellt werden, nicht unter Ausschreibung fallen. Die Hersteller spüren einen „Vorzieh-Effekt“; möglicherweise folgt danach jedoch ein großes Loch.

Schwierige Kalkulation

Generell stellt sich die Frage, wie die Ausschreibungen ablaufen sollen. Immerhin wurde das Ausschreibungsvolumen noch einmal etwas erhöht: von 100 Megawatt im Jahr 2017 auf 200 Megawatt jährlich ab 2018. Jedoch weiß keiner, wie sich die Strom- und Gaspreise entwickeln und wie hoch die KWK-Umlage sein wird. Wie soll da ein Entscheidungsgremium Vorschläge für eine Neuanlage machen und den Strompreis kalkulieren? Aus meiner Sicht kann das nicht funktionieren.
Des Weiteren ist nach wie vor fraglich, wie der Abgleich mit negativen Strompreisen gestaltet werden soll. Meiner Meinung nach müssten kleine Anlagen über eine Bagatellgrenze ausgenommen werden. Darüber hinaus kann die Börse nicht als offizielle Institution fungieren. Wer haftet, wenn aufgrund von Fehlinformationen hier Probleme auftreten?
Positiv ist hingegen zu sehen, dass die Politik zunehmend die Bedeutung der Sektorenkopplung wahrnimmt. Bislang beziehen sich die aktuellen Ausbauziele regenerativer Energien nur auf die Stromerzeugung. Die Energiewende muss jedoch als Gesamtsystem gesehen werden: Durch die Einbeziehung des Wärme- und Verkehrssektors wird der gesamte Strombedarf wesentlich höher sein.

Mangelnde Bekanntheit

Daher muss neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien auch die Energieeffizienz ein zentrales Thema sein. Als hocheffiziente Umwandlungstechnologie spielt die KWK deshalb auch in Zukunft eine wichtige Rolle für die Energiewende – die Ressourcenschonung und die Minderung von CO₂-Emissionen.
Leider wird die Kraft-Wärme-Kopplung vom Bundeswirtschaftsministerium nicht als notwendiger Partner der Erneuerbaren Energien wahrgenommen. Das liegt unter anderem auch an der mangelnden Bekanntheit von KWK in der breiten Öffentlichkeit. Dies möchten wir als Bundesverband mit der Einführung unserer Blauen Marken – Blauer Strom, Blaue Wärme und Blaue Kälte – nun ändern: KWK bekommt endlich ein Gesicht und findet hoffentlich dadurch mehr Gehör als bislang.

Berthold Müller-Urlaub ist Präsident des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK)

http://www.bkwk.de
Dieser Beitrag ist in der Januar/Februar-Ausgabe von stadt+werk erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)

Stichwörter: Kraft-Wärme-Kopplung, Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), KWK-Gesetz

Bildquelle: Agentur Kappa

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