[14.3.2017] Laut einem Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums soll Mieterstrom mit 2,2 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde gefördert werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Eckpunktepapier zum geplanten Mieterstromgesetz vorgelegt. Wie der Verein Energiewende Jetzt meldet, sollen PV-Mieterstrommodelle demnach mit einem direkten Einspeisetarif gefördert werden. Dabei soll die Förderung 8,5 Cent pro Kilowattstunde unter EEG-Vergütung für eingespeisten Solarstrom aus Dachanlagen liegen. Dies hat den folgenden Grund: Anders als bei Strom, der ins Netz eingespeist wird, erhält der Anlagenbetreiber nicht nur die EEG-Vergütung, sondern auch einen Erlös aus dem Verkauf des Stroms an die Mieter. Für diesen Strom fallen zudem weder Netzentgelte noch Umlagen, Stromsteuer oder Konzessionsabgabe an. Deshalb will das Ministerium von der normalen EEG-Vergütung einen angemessenen Abschlag abziehen, den es auf 8,5 Cent/kWh festgelegt hat.
Bei derzeitiger EEG-Vergütung ergebe sich entsprechend eine Förderung von 2,21 Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) für Anlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt (kW), von 3,47 Cent/kWh bei Anlagen zwischen 10 und 40 kW und von 3,81 Cent/kWh bei Anlagen unter zehn Kilowatt. Dabei soll bei Photovoltaikanlagen sowohl der ins Netz eingespeiste Solarstrom als auch der an den Mieter gelieferte Anteil vergütet werden. Die Förderung werde dabei auf 500 Megawatt jährlich begrenzt.
Damit bliebe es bei der vollen EEG-Umlage für die Direktlieferung von Strom an Mieter. In der Verordnungsermächtigung zum EEG 2017 war noch vorgesehen, Mieterstrommodelle über eine reduzierte EEG-Umlage zu fördern und wie Eigenverbrauch zu behandeln.
Energieexperte Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) hat sich laut Energiewende Jetzt bereits skeptisch bezüglich einer Umsetzung des Vorschlags bis zur Sommerpause geäußert. So habe er gegenüber dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel von einer überhasteten Show-Nummer vor den Wahlen gesprochen. Krischer: „Wenn die SPD Mieterstrom ernst hätte nehmen wollen, hätte sie schon über drei Jahre Zeit gehabt, das Gesetz einzuführen.“
(me)
Eckpunktepapier Mieterstrom (PDF; 163 KB) (Deep Link)
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Bildquelle: Heidelberger Energiegenossenschaft eG