ANGACOM-2403.05-rotation

Samstag, 20. April 2024

BNetzA:
Bericht zur Mindesterzeugung


[12.4.2017] Ein Bericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Mindesterzeugung zeigt, dass konventionelle Kraftwerke nur eingeschränkt auf die Preise am Strommarkt reagieren.

BnetzA-Präsident Jochen Homann hält einen Großteil der konventionellen Stromerzeugung bei negativen Strompreisen für nicht systemrelevant. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt einen Bericht über die so genannte Mindesterzeugung veröffentlicht. In diesem werden Stunden mit negativen Strompreisen im zweiten Halbjahr 2015 untersucht, also Zeiten, in denen Atomkraft-, Kohle- und Gaskraftwerke dafür zahlen, dass ihnen der Strom abgenommen wird. „Etwa ein Viertel der in Deutschland in der Spitze einspeisenden Kraftwerksleistung reagiert nicht oder nur eingeschränkt auf Preise am Strommarkt“, fasst BNetzA-Präsident Jochen Homann das Ergebnis zusammen. „Nur ein geringer Teil dieser Erzeugung ist netztechnisch erforderliche Mindesterzeugung.“ So haben in den analysierten Stunden 23 bis 28 Gigawatt konventionelle Stromerzeugung eingespeist. Dabei seien aber nur 3 bis 4,5 Gigawatt für einen sicheren Netzbetrieb erforderlich gewesen. Dieser Teil werde als Mindesterzeugung bezeichnet. Ein Großteil des eingespeisten Stroms zwischen 19 und 24 Gigawatt oder 80 bis 86,5 Prozent der Erzeugung in den analysierten Stunden habe entsprechend keine Erlöse aus dem Verkauf erwirtschaften können. Es mussten sogar Zuzahlungen für die Abnahme des Stroms geleistet werden.
Als Grund für diese Erzeugung nennt die BNetzA an erster Stelle die technischen Inflexibilitäten der Kraftwerke. So können diese für die wenigen Stunden mit negativen Großhandelspreisen nicht schnell genug herunter und anschließend wieder hochgefahren werden. Zwar seien in den vergangenen Jahren von einigen Betreibern bereits hohe Investitionen in die Flexibilisierung ihrer Anlagen erfolgt, es gebe jedoch noch deutlich Spielraum nach oben.
Als weitere Gründe für eine Stromproduktion bei negativen Großhandelspreisen nennt die Regulierungsbehörde ökonomische Anreize. Hierzu gehören zum Beispiel Wärmelieferverpflichtungen von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Anreize aus den Regelungen zum Eigenverbrauch und ein Anspruch auf Auszahlung so genannter vermiedener Netzentgelte.
Diese Kenntnisse seien eine Voraussetzung für eine bessere Integration erneuerbarer Energien und die angestrebte Reduzierung des Anteils konventioneller Energien. Künftig werde es darauf ankommen, den konventionellen Erzeugungssockel schrittweise weiter abzuschmelzen und die netztechnische Mindesterzeugung zunehmend alternativ, beispielsweise aus erneuerbarer Erzeugung zu erbringen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat umgehend auf die Veröffentlichung des Monitoringberichts reagiert. „Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass konventionelle Kraftwerke die Netze verstopfen, während sauberer Strom abgeregelt wird“, kommentiert Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des BEE. Der Bericht belege, dass der weitaus größte Teil des konventionellen Erzeugungssockels netztechnisch nicht erforderlich sei und die Einbindung erneuerbarer Energien verhindere. „Das Bundeswirtschaftsministerium sollte die Bundesnetzagentur dazu auffordern, den gesetzlichen Vorrang erneuerbarer Energien gegenüber den konventionellen Kraftwerken durchzusetzen, anstatt diesem Marktversagen nur zuzuschauen und Berichte zu schreiben“, so Uphoff weiter. (me)

BNetzA-Bericht zur Mindesterzeugung (PDF; 2 MB) (Deep Link)
http://www.bee-ev.de

Stichwörter: Politik, BNetzA, BEE

Bildquelle: Laurence Chaperon

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