[30.6.2017] Der Bundestag hat das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) in geänderter Fassung verabschiedet. Branchenverbände begrüßen vor allem die Beibehaltung der vermiedenen Netznutzungsentgelte für steuerbare dezentrale Anlagen.
Heute (30. Juni 2017) hat der Bundestag einer vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) zugestimmt. Damit sollen die Stromnetzentgelte der vier deutschen Übertragungsnetze schrittweise vereinheitlicht und die Mehrkosten vor allem in den neuen Bundesländern verringert werden. Ab dem Jahr 2023 sollen die Entgelte für die Übertragungsnetze dann überall in Deutschland gleich hoch sein.
Gleichzeitig werden die vermiedenen Netzentgelte für volatile Anlagen wie Wind- und Solarkraftwerke für Neuanlagen ab 2018 abgeschafft und für Bestandsanlagen ab 2018 in drei Schritten vollständig abgeschmolzen. Für bestehende steuerbare Stromerzeugungsanlagen im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung oder der Wasserkraft werden die vermiedenen Netznutzungsentgelte hingegen beibehalten. Neuanlagen erhalten ab 2023 keine Zahlungen mehr aus vermiedenen Netzentgelten.
Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) kommentierte: „Wer die Energiewende will, braucht zügigen Netzausbau. Für die Akzeptanz dieses Projekts ist eine faire Verteilung der Kosten auf alle Schultern entscheidend.“ Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen vor allem die Beibehaltung der vermiedenen Netznutzungsentgelte für steuerbare dezentrale Anlagen. Damit trage die Politik dem systemstabilisierenden Beitrag solcher Erzeugungsanlagen und ihrem Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele endlich angemessen Rechnung. Und auch der VKU spricht von einem starken Signal für den Wert klimafreundlicher kommunaler KWK.
(al)
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