ANGACOM-2403.05-rotation

Samstag, 20. April 2024

2. Ausschreibungsrunde Wind an Land:
Erneut von Bürgerenergie geprägt


[16.8.2017] Auch in der zweiten Ausschreibungsrunde Wind an Land gehen 95 Prozent des Zuschlagvolumens an Bürgerenergiegesellschaften. Der Bundesverband Windenergie warnt vor einem Abriss des Ausbaus in den Jahren 2019/2020.

Die nach dem EEG definierten Bürgerenergiegesellschaften und der Osten Deutschlands sind die Gewinner der zweiten Ausschreibungsrunde Wind an Land. Auch bei der zweiten Ausschreibungsrunde Wind an Land waren die gesetzlich definierten Bürgerenergiegesellschaften mit 84 Prozent der eingereichten Gebotsmenge besonders stark vertreten. Wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) meldet, entfallen im Ergebnis sogar 90 Prozent der Zuschläge – das sind 60 Einzelzuschläge – und 95 Prozent des Zuschlagvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Der Zuschlagswert für die Bürgerenergie wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und liegt bei 4,29 Cent je Kilowattstunde. Bei allen anderen Bietern wird der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert nach dem Gebotspreisverfahren erteilt, informiert die Regulierungsbehörde.
37 Zuschläge mit einem Zuschlagsvolumen von 660 Megawatt gehen dabei an Bürgerenergiegesellschaften, die zumindest organisatorisch einem einzigen Projektierer zuzuordnen sind, meldet die BNetzA weiter. Fünf Zuschläge mit 30 Megawatt und ohne Bürgerenergieprivileg seien an weitere Gesellschaften dieses Projektierers gegangen. Zusammen machen diese Gebote nach Angaben der BNetzA 68 Prozent der Zuschlagsmenge aus. Eine Überprüfung der Bürgerenergiegesellschaften nach der ersten Ausschreibungsrunde habe aber keine Verstöße gegen die gesetzlichen Anforderungen aufgedeckt.

Zuschläge gehen vor allem in den Osten Deutschlands

Insgesamt hat die Bundesnetzagentur im aktuellen Ausschreibungsverfahren 67 Gebote mit einem Gebotsumfang von 1.013 Megawatt bezuschlagt. Abgegeben wurden 281 Gebote mit einem Volumen von 2.927 Megawatt. „Auch die zweite Ausschreibungsrunde für Wind an Land war von hohem Wettbewerb geprägt. Der durchschnittliche Zuschlagswert ist im Vergleich zur ersten Runde um über einen Cent pro Kilowattstunde gesunken“, sagte BNetzA-Präsident Jochen Homann. „Das Ergebnis bestätigt die positiven Erfahrungen aus den voran gegangenen wettbewerblichen Ausschreibugen im Offshore- und im Photovoltaikbereich“, so Homann.
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,28 Cent je Kilowattstunde. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, beträgt 4,29 Cent je Kilowattstunde, informiert die BNetzA. Dabei habe sich ein hoher Anteil der Zuschläge auf den Osten Deutschlands konzentriert. Dies zeige, dass neben dem Angebot auch Aspekte wie Flächenverfügbarkeit bei der Projektentwicklung eine Rolle spielen.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat bereits mit einer Pressemeldung auf die jüngsten Ergebnisse reagiert. Die Bezuschlagung der nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) definierten Bürgerenergie sei zu erwarten gewesen, heißt es darin. Damit erhöhe sich aber auch weiter die Unsicherheit, ob der geplante Zubaukorridor nach 2018 sowohl zeitlich als auch hinsichtlich des Volumens erreicht werden kann. Dies setze Zulieferer und Hersteller, aber auch das Baunebengewerbe, die Logistik und Projektierer stark unter Druck. Die Preisentwicklung bewegt sich laut dem Branchenverband nach unten. Wie sich der Preisdruck auf die tatsächliche Realisierung auswirken werde, könne jedoch frühestens in zwei Jahren beurteilt werden.
Der Verband sieht zumindest die Gefahr, dass der Ausbau der Windenergie in den Jahren 2019 und 2020 durch die jüngsten Entwicklungen abreißen könnte. Und mahnt: Die Politik sollte nicht riskieren, dass in der Folge die technologische Spitzenposition, die deutsche Unternehmen in rasch wachsenden internationalen Märkten haben, gefährdet wird. Ein niedriger Ausbau stelle zudem die Klimaschutzziele in Frage. (me)

http://www.bundesnetzagentur.de
http://www.wind-energie.de

Stichwörter: Windenergie, BNetzA, BWE

Bildquelle: VKU

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