[5.9.2017] Windenergieanlagen an Land erhalten ab 2018 2,4 Prozent weniger EEG-Förderung. Das hat die Bundesnetzagentur jetzt infolge des erhöhten Zubaus bekannt gegeben.
Die EEG-Förderung (Erneuerbare Energien Gesetz) für Windenergieanlagen an Land außerhalb der Ausschreibungen wird zum 1. Januar 2018 um 2,4 Prozent gekürzt. Betroffen sind Anlagen, die noch unter den zunehmend auslaufenden Bestandsschutz fallen, teilt die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit.
Bewegt sich der Zubau nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, dann ist im EEG nur eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese verstärkt sich jedoch, um so mehr der Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Aktuell liege der Brutto-Zubau bei mehr als 5.000 Megawatt (MW) und damit deutlich oberhalb des Ausbaupfades von 2.500 MW. Der Berechnung liegen die Fördersätze zwischen August 2016 und Juli 2017 zugrunde. Die Fördersätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden quartalsweise angepasst. Die Veröffentlichung erfolge jeweils vier Monate im Voraus.
(me)
http://www.bundesnetzagentur.de/eeg-a
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