[30.11.2017] Um einen kontinuierlichen Ausbau der Windkraft an Land zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert für Angebote nicht aus den Ausschreibungsergebnissen errechnet, sondern selbst festgelegt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land im Jahr 2018 auf 6,30 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) festgelegt. BNetzA-Präsident Joachim Homann erklärt: „Durch die Anhebung des Höchstpreises ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt. Es können Preise geboten werden, die eine rentable Errichtung der Anlagen ermöglichen.“
Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften hätten die Möglichkeit eröffnet, Gebote zu Preisen für Anlagen abzugeben, die derzeit noch nicht erhältlich sind. Ohne die Festlegung hätten die Höchstwerte der Gebote aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen berechnet werden müssen. Dabei hätte sich ein Höchstwert von 5,00 ct/kWh ergeben, so Homann. Dieser Wert liege unter den derzeitigen Gestehungskosten von Windstrom, die mit 5,6 ct/kWh angegeben werden. Homann: „Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, musste rasch gehandelt werden. Nur bei einem hinreichenden Angebot können die Ausschreibungen wirken und einen kontinuierlichen Ausbau begleiten.“ Es sei zu befürchten gewesen, dass bei einem zu niedrigen Höchstpreis im nächsten Jahr zu wenige Gebote abgegeben werden, um das Ausschreibungsvolumen auszuschöpfen.
(al)
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