[7.2.2018] Neue Zuschlagsregeln sollen den Wettbewerb bei Ausschreibungen zur Regelenergie fördern. Neben dem Leistungspreis soll künftig auch der Arbeitspreis bei den Geboten berücksichtigt werden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Regeln für die Ausschreibung von Regelenergie ändern. Wie die Behörde meldet, wurde dazu jetzt das Konsultationsverfahren gestartet. Nach den neuen Regelungen soll der Zuschlagsmechanismus neben dem Leistungspreis anteilig auch den Arbeitspreis berücksichtigen und damit Wettbewerbsdruck erzeugen. Arbeitspreisgebote von fast 80.000 Euro pro Megawattstunde haben laut BNetzA zu den bisher höchsten Ausgleichsenergiepreisen von bis zu 24.000 Euro pro Megawattstunde geführt. Sowohl bei der Sekundärregelung als auch bei der Minutenreserve seien hohe Arbeitspreisgebote in den Ausschreibungen zur Regelenergie geboten und bezuschlagt worden, die nicht auf Knappheitssituationen zurückzuführen waren.
Hohe Arbeitspreise würden durch die derzeit festgelegten Regeln begünstigt, wonach der Zuschlag ausschließlich auf Basis des gebotenen Leistungspreises erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung greife die Bundesnetzagentur die auch aus dem Markt an sie herangetragene Forderung auf, den Zuschlagsmechanismus bis zur Einführung von Regelarbeitsmärkten zu ändern.
(al)
http://www.bundesnetzagentur.deWeitere Informationen zur Konsultation (Deep Link)
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