[6.3.2018] Der regionale Netzbetreiber Bayernwerk wendet mit der so genannten Spitzenkappung ein Verfahren an, das deutliche Entspannung beim Netzausbaubedarf bieten soll.
Zur Einbindung dezentraler Energieanlagen muss das Netz ausgebaut werden, um Platz für die regenerative Energie zu schaffen. Bis jetzt war es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erforderlich, das Stromnetz auf die jeweils maximale installierte Anlagenleistung auszulegen. Die maximale Anlagenleistung kommt jedoch nur an wenigen Stunden im Jahr zum Tragen. Das neue Strommarktgesetz macht nun den Weg für eine Kappung der Einspeisespitzen frei. Um maximal drei Prozent darf die jährlich erzeugte Energiemenge je Anlage netzplanerisch reduziert werden. Diese Anpassung an reale Einspeiseverhältnisse reicht, um den Netzausbaubedarf spürbar zu senken.
Das macht sich das Bayernwerk zunutze. Der regionale Netzbetreiber wendet die Spitzenkappung jetzt im Raum Bad Steben im Landkreis Hof an. Damit würden die zu erwartenden Netzbaukosten in der Region um rund eine Million Euro reduziert. Die Entscheidung, in welchen Netzgebieten eine Anwendung der Spitzenkappung vorteilhaft ist, trifft laut Bayernwerk der Verteilnetzbetreiber je nach örtlicher Netzeinspeise- und Lastsituation und dem erwarteten Zubau von erneuerbaren Energien. Die Anlagenbetreiber, deren Anlagen im Rahmen der Spitzenkappung geregelt werden, erhalten für die entgangene Einspeisung eine entsprechende Entschädigung. Die Gesamtkosten für die Bürger und die Wirtschaft seien aber geringer, da die prognostizierten Entschädigungen um ein Vielfaches unter den Kosten für den Netzausbau liegen.
(al)
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