[7.3.2018] Auch in der zweiten Ausschreibung für Windenergie an Land gilt, dass die Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt sind.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern (6. März 2018) die zweite Ausschreibung für Windenergie an Land in diesem Jahr gestartet. Nach Angaben der Behörde beträgt das Ausschreibungsvolumen rund 670 Megawatt. Das Höchstgebot betrage 6,3 Cent je Kilowattstunde. Teilnahmevoraussetzung für sämtliche Gebote – auch von Bürgerenergiegesellschaften – sei, dass die Anlage eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten hat und die Genehmigung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur bis zum 11. April 2018 registriert wurde. Die anderen Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften, etwa eine verminderte Sicherheitsleistung, gelten laut BNetzA in dieser Runde weiter.
(al)
http://www.bundesnetzagentur.deWeitere Informationen zur zweiten Ausschreibungsrunde Windenergie an Land (Deep Link)
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