[11.4.2018] Die zweite Ausschreibungsrunde zur Ermittlung der Zuschlagszahlungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist gestartet. Erstmals werden auch innovative KWK-Systeme berücksichtigt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern (10. April 2018) die zweite Ausschreibungsrunde für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) zum Gebotstermin 1. Juni 2018 eröffnet. Nach Angaben der Behörde werden die Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme separat durchgeführt.
Mit dem Verfahren wird laut BNetzA die Höhe der Zuschlagszahlung für Anlagen ermittelt, die nach dem 31. Dezember 2016 den Dauerbetrieb aufgenommen haben. Dies betreffe neue und modernisierte KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als einem Megawatt (MW) bis einschließlich 50 MW. Das Ausschreibungsvolumen für KWK-Anlagen beträgt 93 Megawatt und für innovative KWK-Systeme 25 Megawatt. Die Höchstwerte für Gebote liegen bei 7 ct/kWh für herkömmliche Anlagen und 12 ct/kWh für innovative Systeme.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß, erklärte: „Ich begrüße es sehr, dass die Bundesnetzagentur die zweite Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und erstmals auch für innovative KWK-Systeme gestartet hat. Wir hoffen, dass sich die bisherigen guten Erfahrungen der Ausschreibung bei KWK-Anlagen mit Blick auf die Kosteneffizienz fortsetzen und auf innovative KWK-Systeme übertragen lassen. Gerade innovative KWK-Systeme können wertvolle Erkenntnisse für die künftige Rolle von KWK-Anlagen in der öffentlichen Wärmeversorgung liefern.“
(al)
Nähere Informationen zur Ausschreibung für KWK-Anlagen (Deep Link)
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