[26.4.2018] Die Bundesnetzagentur sieht sich als Anwalt der Verbraucher und legt Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein. Die Richter hatten geurteilt, dass die Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze zu niedrig angesetzt sind.
Im Verfahren um die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber hatten die Beschwerden zahlreicher Energieunternehmen Erfolg. Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf urteilte, die jüngste Festlegung der Eigenkapitalzinssätze berücksichtige die Marktrisiken nicht hinreichend und sei deshalb zu niedrig bemessen. Die Richter vertraten die Auffassung, dass die Höhe des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse methodisch fehlerhaft ermittelt und festgesetzt worden sei. Mit Beschluss vom 22. März 2018 wurde die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen.
Dagegen legt die Bundesnetzagentur jetzt Rechtsmittel ein. Die Behörde argumentiert, dass bei der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze nicht nur das Interesse der Netzbetreiber an einer möglichst hohen Verzinsung zu berücksichtigen sei, sondern auch die Ziele einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung. BNetzA-Präsident Jochen Homann erklärt: „Die von uns festgelegten Zinssätze stellen aus meiner Sicht eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die Energieinfrastruktur dar. Höhere Renditen sind sachlich nicht angemessen.“ Seine Behörde wolle die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur attraktiv machen und gleichzeitig als Anwalt der Verbraucher unsachgemäß hohe Renditen verhindern.
(al)
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