[19.10.2012] Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen werden weiterhin von der Energiesteuer befreit. Diese wird voraussichtlich rückwirkend zum 1. April dieses Jahres gewährt.
Die Europäische Kommission hat keine Vorbehalte gegen die von der Bundesregierung beantragte Verlängerung der Energiesteuerbefreiung für hocheffiziente Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung bis zwei Megawatt elektrischer Leistung. Das teilt das BHKW-Infozentrum mit. Daher werde voraussichtlich rückwirkend zum 1. April 2012 eine Energiesteuerbefreiung für BHKW-Anlagen gewährt, sofern diese nach der KWK-Richtlinie der EU als hocheffizient eingestuft werden. Für Anlagen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, aber einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent erreichen, soll ein neuer Mindeststeuersatz erhoben werden. Die genaue Ausgestaltung der neuen energiesteuerrechtlichen Regelung ist noch nicht abschließend geklärt.
(bs)
http://www.bhkw-infozentrum.de
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