[17.5.2013] Laut dem Landgericht Mannheim sind die Konzessionsverträge der Ortenau-Kommunen mit dem E-Werk Mittelbaden rechtmäßig. Das Unternehmen Süwag ist daher verpflichtet, die Stromverteilnetze herauszugeben.
Das Unternehmen Süwag ist zur Übereignung der örtlichen Stromverteilnetze an den Energieversorger E-Werk Mittelbaden verpflichtet. Diese Auffassung des E-Werks Mittelbaden hat das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 3. Mai 2013 bestätigt. Wie das Unternehmen mitteilt, hat das Landgericht die Rechtmäßigkeit der zwischen dem E-Werk Mittelbaden und der Stadt Achern sowie den Gemeinden Sasbach, Sasbachwalden, Renchen und Rheinau geschlossenen Konzessionsverträge Strom bestätigt. Somit stellen die Konzessionsverträge eine wirksame Grundlage für ein Herausgabeverlangen dar. Die Süwag hatte vor dem Landgericht geklagt, dass das E-Werk Mittelbaden nicht berechtigt sei, die Netze zu übernehmen, da keine wirksamen Konzessionsverträge abgeschlossen worden seien: Die betreffenden Kommunen hätten kein ordnungsgemäßes Konzessionsvergabeverfahren durchgeführt.
(ve)
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