[9.7.2013] Da sie wirtschaftlich nicht mehr betrieben werden können, plant Energieversorger EnBW Energie Baden-Württemberg die Stilllegung von vier konventionellen Kraftwerksblöcken.
Nach umfassender Prüfung der Wirtschaftlichkeit seines konventionellen Kraftwerksparks plant das Unternehmen EnBW Energie Baden-Württemberg nach eigenen Angaben vier konventionelle Kraftwerksblöcke mit einer Leistung von 668 Megawatt endgültig stillzulegen. Der Beschluss sei dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) mitgeteilt worden. Er ist formale Voraussetzung dafür, dass der ÜNB mit Blick auf die Systemsicherheit prüfen kann, ob und wann die Kraftwerksblöcke außer Betrieb genommen werden können. Hintergrund der Entscheidung sei der rapide strukturelle Umbruch in der Energiewirtschaft. Insbesondere durch den deutlichen Zubau erneuerbarer Energien stehen zahlreiche fossile Anlagen unter hohem wirtschaftlichen Druck und sind oft nur noch als Grenzkraftwerk in Betrieb, so die EnBW. Dies führe zu drastisch sinkenden Erträgen. Insbesondere Gaskraftwerke, aber auch ältere Kohlekraftwerke und ölbefeuerte Anlagen können bei den heutigen Börsenpreisen für Strom ihre Vollkosten nicht mehr decken und damit nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Aus diesem Grund sollen am Standort Marbach der heizölbefeuerte Kombiblock III sowie die Gasturbine II und in Walheim die Steinkohleblöcke 1 und 2 zum gesetzlich nächstmöglichen Zeitpunkt außer Betrieb genommen werden. Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz und die Reservekraftwerksverordnung sehen vor, dass vorläufige und endgültige Stilllegungen mindestens zwölf Monate vorher dem zuständigen Netzbetreiber und der BNetzA angezeigt werden müssen. Wie das Unternehmen weiter mitteilt, ist der Konzern bezüglich der flexibel einsetzbaren Gas- und Dampfturbinen-Anlage RDK 4 in Karlsruhe im Gespräch. RDK 4 komme derzeit so gut wie nicht zum Einsatz und könne die Vollkosten daher ebenfalls nicht decken. Mit Blick auf potenzielle Veränderungen des Marktdesigns soll die Möglichkeit einer späteren Wiederinbetriebnahme offen gelassen werden.
(ve)
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