[2.12.2013] Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) kritisiert den bisherigen Entwurf zur Regelung der Wasserkraft und fordert eine Neuregelung im Koalitionsvertrag.
Der zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag stößt vonseiten des Bundesverbands Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) auf Kritik. Wie der Verband mitteilt, wird die bereits schwierige Situation der Wasserkraft nicht verbessert: „Das langsame Sterben der kleineren Wasserkraftwerke wird mit diesen Beschlüssen weitergehen“, sagt Hans-Peter Lang, Präsident des BDW. Das wirtschaftliche und ökologisch verträgliche Potenzial der Wasserkraft könne auf diese Weise nicht gehoben werden. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die gesetzlichen Regelungen zur Wasserkraft weitergeführt werden sollen. „Für uns bedeutet dieser Passus, dass in der anstehenden Novelle eine Regelung gefunden werden muss, welche die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen und den wirtschaftlichen Betrieb von Wasserkraftwerken ermöglicht“, so Lang. Eine einfache Fortschreibung sei nicht ausreichend. Seit der letzten Gesetzesänderung seien die ökologischen Anforderungen an den Betrieb von Wasserkraftanlagen stetig gestiegen. Gerade bei kleineren Anlagen führe diese Entwicklung mittlerweile zur Unwirtschaftlichkeit. Die hohen Investitionskosten in diesem Anlagensegment würden die Einnahmen durch die höhere Einspeisevergütung übersteigen. Betroffen ist die Wasserkraft laut BDW auch von der Belastung des Eigenverbrauchs, der fortgeführten Degression der Vergütungssätze und der Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung. „Alle diese Maßnahmen können den Bestand und den Ausbau der dezentralen Wasserkraft untergraben. Gerade Wasserkraft mit ihrer verlässlichen Stromproduktion kann aber das Netz auf regionaler Ebene stützen. Diese Option sollte auch in Zukunft erhalten, genutzt und ausgebaut werden“, so Lang.
(ma)
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