[17.12.2013] Die Windenergie in Südhessen soll stärker genutzt werden. Das sieht der Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien vor, den die Regionalversammlung Südhessen jetzt gebilligt hat. Im Februar kommenden Jahres soll dazu ein Beteiligungsverfahren starten.
Der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP 2010) enthält keine Aussagen zur Windenergienutzung. Mit der Auflage, dass die Ausweisung von Bereichen für die Windenergienutzung zeitnah nachzuholen ist, hat ihn die Landesregierung 2011 genehmigt. Jetzt hat die Regionalversammlung Südhessen den Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des RPS/Reg FNP 2010 gebilligt und die Einleitung des ersten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Wie das Regierungspräsidium Darmstadt meldet, ist ein entsprechender Beschluss der Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain für den 18. Dezember 2013 vorgesehen. Das Beteiligungsverfahren soll vom 24. Februar bis 25. April 2014 durchgeführt werden. Der Entwurf des Teilplans enthält überörtliche Grundsätze und Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Regierungsbezirk Darmstadt. Neben Biomasse, Sonnenenergie, Wasserkraft und Geothermie soll insbesondere die Windenergie in Südhessen stärker genutzt werden. Entsprechend der Vorgaben des im Juli 2013 geänderten Landesentwicklungsplans weise der Teilplan Vorranggebiete von insgesamt 2,8 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks für die Windenergienutzung aus. Flächen außerhalb dieser Vorranggebiete sollen nicht für Windenergie genutzt werden. „Daher müssen die Vorranggebiete im ganzen Regierungsbezirk nach einheitlichen Kriterien nachvollziehbar ausgewiesen werden“, erklärt Regierungspräsident Johannes Baron. „Mit der Billigung des Entwurfs und dem Beschluss zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens sind wir in Südhessen einen großen Schritt zum Ausbau der erneuerbaren Energien vorangekommen.“ Das Regierungspräsidium Darmstadt und der Regionalverbund FrankfurtRheinMain werden im Beteiligungsverfahren insgesamt rund 610 Stellen zur Stellungnahme auffordern. Neben den Kommunen, Landkreisen, Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange werde auch die Öffentlichkeit beteiligt. Nach Abschluss der Offenlage wird das Regierungspräsidium alle Stellungnahmen auswerten. Die Regionalversammlung wird sich mit den Ergebnissen voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2014 befassen. Sie entscheide dann auch über Änderungen bei Anzahl und Größe der Vorranggebiete für das zweite Beteiligungsverfahren, das voraussichtlich 2015 durchgeführt wird. Mit der Genehmigung des Teilplans wird 2016 gerechnet.
(ve)
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