Mittwoch, 24. April 2024

EnBW:
Abschaltverbot landet vor Gericht


[21.1.2014] Energieversorger EnBW muss seine vier Kraftwerksblöcke in Marbach und Walheim weiterhin am Netz halten. Die Bundesnetzagentur hat dies so festgelegt. Dagegen hat das Unternehmen nun Klage eingereicht.

Der Energieversorger EnBW hat Klage gegen das Abschaltverbot der vier Kraftwerksblöcke in Marbach und Walheim eingereicht. Die Kraftwerke in Marbach und Walheim in Baden-Württemberg müssen weiterhin am Netz bleiben. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat vergangene Woche entsprechende Anträge zur Stilllegung der Anlagen vonseiten des EnBW-Konzerns abgelehnt. Begründung: Die vier Kraftwerksblöcke seien für die Versorgungssicherheit in der Region unverzichtbar. Sie müssten deshalb bis mindestens Juli 2016 weiterbetrieben werden. Die EnBW hat gegen diesen Bescheid nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Das Unternehmen betont, die vom Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur festgestellten Systemrelevanz der Kraftwerke nicht in Frage zu stellen. Dennoch sei die wichtige Funktion der Kraftwerke unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht ausreichend berücksichtigt worden. Es sei nicht auszuschließen, dass für die EnBW wirtschaftliche Nachteile entstehen.
Die EnbW kritisiert in einer Stellungnahme, dass im ersten Jahr nach der Antragstellung laut Gesetz keine Entschädigung vorgesehen ist. Die derzeit geltende Regelung führe darüber hinaus zu Wettbewerbsverzerrungen: Nördlich der Main-Linie könnten Kraftwerke kurzfristig eingemottet (in Kaltreserve genommen) und zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt wieder am Markt eingesetzt werden. Diese Möglichkeit hätten Kraftwerksbetreiber südlich der Main-Linie nicht. Die Frage einer möglichen Ungleichbehandlung dränge sich zudem auch im Hinblick auf Kraftwerke im benachbarten Ausland auf. Die EnBW erwarte deshalb eine wirtschaftlich angemessene Bewertung der Sachlage. (ma)

http://www.enbw.com
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Stichwörter: Unternehmen, EnBW, BNetzA, Netze

Bildquelle: EnBW

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