[29.4.2014] Die Umweltverbände BUND und Greenpeace fordern, dass die Betreiber von Kohle- und Atomkraftwerken für den Stromeigenverbrauch die EEG-Umlage bezahlen sollen. Für die Verbraucher könnte die Umlage dann um 10 Prozent sinken.
Wenn die Bundesregierung die Bevorzugung konventioneller Kraftwerke beim Eigenstromverbrauch abschaffen würde, könnte die EEG-Umlage für Stromkunden um etwa 10 Prozent von jetzt 6,24 auf rund 5,6 Cent pro Kilowattstunde sinken. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Beratungsunternehmens Energy Brainpool im Auftrag von Greenpeace und BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland). Laut der Studie benötigen die konventionellen Kraftwerke insgesamt sechs Prozent des in Deutschland produzierten Stroms, beispielsweise zum Betrieb von Förderbändern oder Pumpen. Die Autoren der Studie rechnen mit 2,4 Milliarden Euro Zusatzeinnahmen, wenn der Eigenverbrauch der Kraftwerke mit der EEG-Umlage belastet wird. BUND-Energieexpertin Daniela Setton kritisierte, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) führe die Energiewende ad absurdum: Während für den selbst verbrauchten Strom aus Anlagen für erneuerbare Energien in Zukunft EEG-Umlage gezahlt werden soll, erhielten Kohle- und Atomkraftwerksbetreiber weiter jährlich Milliarden Euro für den Stromeigenverbrauch geschenkt. Tobias Austrup von Greenpeace ergänzte: „Die größten Profiteure dieser Regelung sind die ineffizientesten und ältesten Kohlekraftwerke. Die Stromkunden müssen mit der EEG-Umlage nicht nur die Subventionen für die Großindustrie bezahlen, sondern auch noch die dreckigsten Energieträger direkt subventionieren. Das ist eine unsoziale und unökologische Farce auf Kosten des Klimas und der Verbraucher.“ Die Umweltverbände fordern deshalb, mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Bevorzugung von Kohle- und Atomkraftwerken sowie von Braunkohle-Tagebauen zu beenden und diese an der Finanzierung der Energiewende zu beteiligen.
(al)
Studie „Wirkung einer EEG-Umlage auf den Kraftwerkseigenverbrauch“ (PDF, 0,8 MB) (Deep Link)
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Bildquelle: MEV Verlag