ANGACOM-2403.05-rotation

Freitag, 19. April 2024

Biogasbranche:
Es liegt an jedem einzelnen


[16.5.2014] Auf einer Veranstaltung des Fachverbands Biogas machten Vertreter der Biogasbranche ihrem Ärger über die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Luft: Die Regelung zur Höchstbemessungsgrenze muss gekippt werden.

Dr. Hartwig von Bredow erläutert den Kabinettsentwurf zum EEG 2014. Der Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) könnte die gesamte Biogasbranche in eine tiefe Krise stürzen – es sei denn, es gelingt, die zentralen Passagen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch zu ändern. Das ist die Ansicht des Fachverbands Biogas, der auf der Veranstaltung „Der Kabinettsentwurf zum EEG 2014“ am 12. Mai 2014 gemeinsam mit Anlagenberatern, Planern und Finanzierer die Folgen der geplanten EEG-Reform diskutierte. „Der Kabinettsentwurf zum EEG 2014 richtet sich in vielen Punkten eindeutig gegen Biomasse“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Hartwig von Bredow. Grund sei die Auffassung, dass Biogas die vermeintlich teuerste Form der regenerativen Energieerzeugung sei. Dabei würde aber übersehen, dass Biogas als einzige erneuerbare Energie steuer- und speicherbar sei. „Photovoltaik und Windenergie brauchen vielleicht weniger EEG-Vergütung, verursachen aber enorme Folgekosten beim Netzausbau und der Speicherung“, so von Bredow. Dieser Aspekt würde bei der Diskussion nicht berücksichtigt. Die größte Gefahr für die Biogasbranche gehe aktuell von der Regelung zur Höchstbemessungsleistung aus, die in Artikel 97 des Kabinettsentwurfs festgehalten ist. Demnach soll sich die maximale Vergütung einer Biogasanlage in Zukunft an der Höchstleistung eines vergangenen Kalenderjahrs bemessen. Bereits getätigte Investitionen und Leistungssteigerungen einer Anlage, die noch nicht oder nur teilweise in dieser Höchstleistung abgebildet werden konnten, bleiben dabei unberücksichtigt. Dies würde aus Sicht des Fachverbands Biogas das Aus für viele neuere Biogasanlagen und ein Hemmnis für alle weiteren effizienzsteigernden Investitionen bedeuten (wir berichteten). Einen solch massiven Eingriff in den Bestand hält von Bredow für verfassungswidrig. Aber: „Es besteht Hoffnung, dass die Regelung zur Höchstbemessungsleistung in den Ausschüssen noch gekippt wird. Die Frage ist nur, was dann kommt.“ Gregor Heckenkamp, stellvertretender Sprecher der Regionalgruppe Lüneburger Heide des Fachverbands Biogas, forderte die Teilnehmer daher zum Handeln auf: „Es liegt an jedem einzelnen, und die Betonung liegt auf jedem einzelnen.“ Alle Betroffenen müssten in den nächsten vier Wochen ihre Bundestagsabgeordneten kontaktieren und ihnen ihre persönliche Situation schildern. Denn alles laufe auf die einzelnen Abgeordneten in den Ausschüssen hinaus, so Heckenkamp. Den Kampf gegen die Medien habe man verloren, ergänzt Michael Borgard, Betreibersprecher der Regionalgruppe Lüneburger Heide. Umso wichtiger sei es jetzt, selbst aktiv zu werden. (ma)

http://www.biogas.org

Stichwörter: Politik, Biomasse, Fachverband Biogas

Bildquelle: Akademie für Erneuerbare Energien

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