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Donnerstag, 28. März 2024

EEG-Reform:
Direktverbrauch soll befreit werden


[21.5.2014] Einflussreiche Interessenverbände fordern Änderungen an der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Der Direktverbrauch von Ökostrom soll rechtlich mit dem Eigenverbrauch gleichgestellt und nicht mit der EEG-Umlage belastet werden.

Der Vor-Ort-Verbrauch von Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen soll rechtlich mit dem Eigenverbrauch gleichgestellt werden, fordern mehrere Verbände. Die von der Bundesregierung geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stößt auf deutliche Kritik von Branchen- und Verbraucherverbänden. Die Neufassung sieht vor, einen Großteil künftiger Betreiber von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit der EEG-Umlage zu belasten. Dies soll auch gelten, wenn der Ökostrom nur für den Eigenbedarf oder die Direktversorgung von zum Beispiel Mietern produziert wird. Dagegen wehrt nun ein breites Bündnis aus 14 Verbänden, darunter der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Mieterbund, der Bundesverband der Verbraucherzentralen und verschiedene Verbände der Erneuerbare-Energien-Branche.
In einem Positionspapier fordern die Verbände, den direkten Vor-Ort-Verbrauch von Strom aus Erneuerbaren-Energien- und KWK-Anlagen rechtlich mit dem Eigenverbrauch gleichzustellen und von der EEG-Umlage zu befreien. Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik und Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, sagte: „Eine Abgabe auf klimafreundlich erzeugten und direkt vor Ort verbrauchten Strom ist vollkommen widersinnig. Es kann nicht sein, dass Haushalte und Unternehmen dafür bestraft werden sollen, dass sie die Energiewende selbst in die Hand nehmen.“ Sein Verband habe berechnet, dass die Umlage auf den eigenverbrauchten Strom die Allgemeinheit lediglich um 55 Cent pro Haushalt und Jahr entlasten würde. Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, ergänzte: „Erneuerbarer Direktverbrauch ist für Mieter eine Möglichkeit, sich selbst vor Ort mit lokal produziertem Ökostrom zu versorgen. Die Pläne der Bundesregierung, sie jetzt mit einer neuen Abgabe zu belasten, müssen schnell vom Tisch. Auch Mieter sollen von inzwischen günstigem Strom aus erneuerbaren Energien und KWK profitieren können.“
Auch der Deutsche Bauernverband hält nichts von den Plänen der Bundesregierung. Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Verbands, erklärte, dass erneuerbare Energien ein bedeutendes Standbein für die Landwirtschaft geworden seien und viele Landwirte mit Biogas-, Solar- und Windkraftanlagen zur dezentralen Energiewende in Deutschland beitragen. Hemmerling: Es ist nicht einzusehen, warum direkte Nutzer erneuerbarer Energien ebenso mit der EEG-Umlage belastet werden sollen, wie fossile Stromverbraucher. Die Politik muss Verlässlichkeit bei Förderung und Ausbau erneuerbarer Energien beweisen.“ Jede zweite Kilowattstunde Ökostrom stamme aus Erneuerbare-Energie-Anlagen, die sich in Bürgerhand befinden. Diese beispiellose Beteiligung sei jetzt in Gefahr. (al)

Positionspapier: Dezentrale Versorgungskonzepte im EEG 2014: Direktverbrauch macht Mieterstrom und andere innovative Formen der Vor-Ort-Vermarktung möglich (PDF, 186 KB) (Deep Link)

Stichwörter: Politik, EEG

Bildquelle: Gabi Schoenemann / pixelio

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