[27.5.2015] Die geplanten Änderungen der Bundesregierung am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind mit dem EU-Recht vereinbar. Zu diesem Urteil kommt die Europäische Kommission.
Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch, 27. Mai 2015) entschieden, dass die geplanten Änderungen der Bundesregierung am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang stehen. Im EEG 2014, das in seiner ursprünglichen Fassung im Juli 2014 von der Kommission nach EU-Beihilfevorschriften genehmigt wurde (
wir berichteten), ist eine staatliche Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und Grubengas vorgesehen. Darüber hinaus werden energieintensive Stromkunden sowie bestimmte Eigenerzeuger durch eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage finanziell entlastet. Laut EU-Kommission ermöglichen es die geplanten Änderungen einzelnen Unternehmen in den Sektoren Härtereien und Schmieden ebenfalls von den Teilbefreiungen von der EEG-Umlage Gebrauch zu machen. Voraussetzung sei allerdings, dass diese Unternehmen im Einzelfall darlegen können, dass ihre Elektrizitätskosten mindestens 20 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen. Auf Basis der von der Bundesregierung übermittelten Informationen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass diese Sektoren besonders dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt seien. Einzelne energieintensive Unternehmen, die in diesen Sektoren tätig sind, würden daher ebenfalls für Teilbefreiungen von der EEG-Umlage in Betracht kommen.
(ma)
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