[10.6.2015] Die zweite Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist gestartet. Die Preise werden erstmals nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die zweite Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Weg gebracht. „Nachdem die erste Ausschreibungsrunde bereits ein Erfolg war, bin ich zuversichtlich, dass die zweite Runde ähnlich verlaufen wird“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Für die zweite Ausschreibungsrunde können Bieter ihre Gebote bis zum 1. August 2015 abgeben. Laut Bundesnetzagentur beträgt das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin 150 Megawatt, das Höchstgebot beträgt 11,18 Cent pro Kilowattstunde. Bieter können mit Projekten, die in der ersten Runde keinen Zuschlag erhalten haben, an dieser Ausschreibung erneut teilnehmen. Während in der ersten Ausschreibungsrunde die Preise noch im so genannten pay-as-bid-Verfahren ermittelt wurden – jeder erfolgreiche Bieter hat einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Wert bekommen – gilt nun das Einheitspreisverfahren (uniform pricing). Hierbei wird der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots der Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. Dieser Preismechanismus kommt auch an der Strombörse zur Anwendung.
Um so wenig Gebote wie möglich aus dem Verfahren auszuschließen, hat die Bundesnetzagentur die Ausschlussgründe der ersten Ausschreibungsrunde untersucht und die Ergebnisse als Hinweise zur Gebotsabgabe veröffentlicht. In der ersten Ausschreibungsrunde wurden 37 Gebote ausgeschlossen, weil geforderte Unterlagen nicht beigefügt wurden oder weil Bieter Formvorgaben nicht eingehalten haben. Insgesamt sind 170 Gebote eingegangen (
wir berichteten).
(ma)
Die Hinweise zur Gebotsabgabe für die zweite Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PDF, 18 KB) (Deep Link)
http://www.bundesnetzagentur.de
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