[15.6.2015] Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung den Einsatz von fernauslesbaren Stromzählern in dezentralen Energieanlagen für rechtens erklärt.
Das Unternehmen Lichtblick hat einen Rechtsstreit um fernauslesbare Zähler für sich entscheiden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab in einer Grundsatzentscheidung dem Unternehmen recht, fernauslesbare Zähler in seine Kraftwerke zu integrieren, die die Messdaten im 15-Minuten-Takt auswerten und übertragen. Das Unternehmen EWE Netz bestand auf die Vor-Ort-Ablesung und zwang Lichtblick, einen Viertelstundenzähler zusätzlich am zentralen Zählerplatz des Kunden zu installieren. Nach dem BGH-Urteil (BGH EnZR 45/13) ist das nun nicht mehr erforderlich. Aus Sicht von Lichtblick hat das Urteil zum Einsatz von Stromzählern die dezentrale Energiewende gestärkt. Künftig könnten Zähler preiswert in dezentrale Energieanlagen integriert werden. Doch auch Elektroautos oder Solarbatterien würden sich hierfür eignen. Von den sinkenden Kosten profitieren vor allem die Verbraucher. „Der Richterspruch ist eine schallende Ohrfeige für die Energiewende-Bremser der alten Energiewirtschaft“, sagt Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft von Lichtblick. „Allerdings stehen wir erst am Anfang der Liberalisierung des Messwesens.“ Die Rechtsauffassung von Lichtblick ist bereits im Jahr 2012 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigt worden. EWE Netz hat bis zum BGH erfolglos dagegen prozessiert.
(ma)
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