[8.10.2015] Einen Vorrang für unterirdische Leitungen bei Gleichstromtrassen hat die Bundesregierung beschlossen. Die Regeln sollen Eingang in das „Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ finden.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Erdkabel bei neuen Gleichstromvorhaben künftig Vorrang haben. Wie das Bundeswirtschaftsministerium jetzt mitteilt, gilt diese Regel vor allem für die großen Nord-Süd-Trassen wie SuedLink oder die Gleichstrompassage Süd-Ost. In der Nähe von Häusern sollen Gleichstrom-Freileitungen künftig verboten sein. Ausnahmen gelten, wenn bereits bestehende Stromtrassen genutzt werden können, ohne dass es zu Umweltauswirkungen kommt. Eine Freileitung sei auch denkbar, wenn die betroffene Gebietskörperschaft diese aufgrund örtlicher Belange ausdrücklich verlangt, heißt es in der Pressemeldung. Der technisch schwierigere Einsatz von Erdkabeln bei Wechselstrom-Leitungen im Übertragungsnetz soll in Pilotprojekten getestet werden.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärte: „Die Richtung ist klar: Bei den neuen Gleichstromvorhaben gilt künftig ein Vorrang für Erdkabel. Das führt zu mehr Akzeptanz, denn vielerorts hatten die Menschen große Bedenken gegen Freileitungen.“ Der Minister gab sich überzeugt, dass jetzt der Weg frei sei, für den Ausbau der Stromnetze. Die vom Kabinett beschlossenen Regeln sollen nun Eingang in die Beratungen des Deutschen Bundestags finden. Im Herbst sollen die Beratungen abgeschlossen werden, damit das „Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ schnell in Kraft treten könne.
(al)
http://www.bmwi.deFormulierungshilfe zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ (PDF, 469 KB) (Deep Link)
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Bildquelle: Amprion