[30.11.2015] Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant offensichtlich, EEG-Anschlussregelungen für Bioenergie einzuführen. Dies geht nach Angaben von Branchenverbänden aus einem bisher unveröffentlichtem Eckpunktepapier hervor.
Dem Bundesverband Bioenergie (BBE), dem Deutschen Bauernverband (DBV) und dem Fachverband Biogas (FvB) liegen Informationen vor, wonach das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Ausschreibungen für neue und bestehende Bioenergieanlagen plant. Aus einem bisher unveröffentlichten Eckpunktepapier gehe hervor, dass eine entsprechende Verordnungsermächtigung in die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016) aufgenommen werden soll. Dies würde laut den Verbänden erstmals die Möglichkeit eröffnen, bestehende Anlagen, die aus ihrem 20-jährigen Vergütungszeitraum herausfallen, wirtschaftlich weiterzubetreiben. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des FvB, begrüßt, dass das BMWi die dringende Notwendigkeit von Anschlussregelungen für bestehende Biogasanlagen erkannt hat. Er weist jedoch darauf hin, dass die Zeit drängt: „Mit einer Verordnungsermächtigung wird das Thema auf die lange Bank geschoben. Um die Stilllegung tausender Bioenergieanlagen zu verhindern, braucht die Branche jetzt eine Zukunftsperspektive. Anschlussregelungen müssen schon während der kommenden EEG-Novelle eingeführt werden, nicht erst mit einer Verordnung, die womöglich erst in den nächsten Jahren umgesetzt wird.“ Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des DBV, mahnt zudem die Notwendigkeit angemessener Bagatellgrenzen an. BBE-Geschäftsführer Bernd Geisen lobt, dass durch den Vorstoß des BMWi ein Anreiz geschaffen werde, die Bioenergie im zukünftigen erneuerbaren Energienmix weiter zu stärken.
(me)
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