[20.1.2016] Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Konsultationszeitraum für den Entwurf zum Szenariorahmen für die Netzentwicklungspläne Strom 2030 der Übertragungsnetzbetreiber eröffnet.
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind gesetzlich alle zwei Jahre dazu verpflichtet, darzustellen, wie sich der Stromsektor und der notwendige Netzausbau entwickeln könnten. Die Ergebnisse fließen in den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten Entwurf zum Szenariorahmen Strom ein. Dieser kann für das Jahr 2030 in den kommenden fünf Wochen bis einschließlich 22. Februar 2016 konsultiert werden. Der Szenariorahmen ist laut Jochen Homann, Präsident der BNetzA, die maßgebliche Planungsgrundlage zur Stromnetzentwicklung und weist im Jahr 2016 vielfältige Neuerungen auf. So würden etwa erstmalig die Auswirkungen der Nutzung von E-Mobilität, Wärmepumpen und Kleinspeichern auf den Stromsektor berücksichtigt. Als weitere Neuerungen sehe der Entwurf die Nutzung von Demand-Side-Management, Flexibilitätsoptionen sowie eine weitgehende Entkopplung der Strom- und Wärmeproduktion aus Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen vor. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch steige im Jahr 2030 auf 51 Prozent in Szenario A und auf 56 Prozent in den Szenarien B und C, sowie auf 63 Prozent im Szenario B 2035. Außerdem haben die ÜNB nach Angaben der BNetzA die Regionalisierung des zukünftigen Stromverbrauchs verbessert. Zum Entwurf des Szenariorahmens hat die Regulierungsbehörde erneut ein Begleitdokument veröffentlicht. Es enthält Hinweise, zu welchen Themen sich die Behörde im Rahmen der Konsultation konkrete Informationen und Stellungnahmen erhofft. Außerdem veranstaltet die Bundesnetzagentur während des Konsultationszeitraums am 2. Februar 2016 in Würzburg und am 11. Februar 2016 in Berlin einen Workshop zum Entwurf.
(me)
http://www.bundesnetzagentur.deZum Entwurf (PDF, 9 MB) (Deep Link)
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