[16.3.2016] Eine Studie im Auftrag von Mitnetz Strom belegt, dass durch die Spitzenkappung von Wind- und Photovoltaikanlagen weniger Netzausbau notwendig ist. Deshalb spricht sich die Netzgesellschaft für eine Aufnahme der Kappung von Einspeisespitzen in den Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarktes aus.
Wenn die Sonne brennt oder der Wind kräftig bläst, dann kann eine Abregelung von Erneuerbare-Energien-Anlagen beim Netzausbau sparen. Eine Kappung der Einspeisespitzen wirkt sich außerdem dämpfend auf die Netzentgelte aus. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von E-Bridge-Consulting im Auftrag des enviaM-Netzbetreibers Mitnetz Strom. Die Netzgesellschaft und das Beratungsunternehmen halten allerdings dazu an, eine solche Spitzenkappung nur dort einzusetzen, wo sie auch wirtschaftlich sinnvoll ist. So stünden sinkende Kosten für den Netzausbau höheren Kosten der Netzbetreiber für die Betriebsführung gegenüber. Zu Buche schlage vor allem die Entschädigung der Anlagenbetreiber für die abgeregelte Energie. Hinzu kämen der Mehraufwand für die Anbindung der Anlagen an das Telekommunikationsnetz und unternehmensinterne Prozesse. Laut den Unternehmen rechnet sich eine Spitzenkappung vor allem in solchen Netzgebieten, in denen sich Wind- und Solarenergie gemäßigt entwickeln. In Gebieten, in denen diese sehr schnell wachsen, wirke sie sich dagegen kaum aus. Hier sei ein Netzausbau zwingend notwendig, heißt es in den Studienergebnissen. So hatte die Untersuchung separat ein Mittelspannungsnetz mit gemäßigtem Ausbau und ein Hochspannungsnetz mit einem sehr schnellen Ausbau der Wind- und Solarenergie untersucht. Während im Hochspannungsnetz keine Kostenersparnisse durch Spitzenkappung möglich waren, sanken die Kosten im Mittelspannungsnetz um 63 Prozent. Hält man hier die Entschädigungen der Anlagenbetreiber für die abgeregelte Energie und andere Aufwendungen dagegen, beliefen sich die Einsparungen immer noch auf 18 Prozent. Die Unternehmen weisen darauf hin, dass Netzbetreiber bislang gezwungen sind, die Stromnetze so zu errichten, dass sie für die maximale Einspeiseleistung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen ausgelegt sind. Witterungsbedingt werde dieser Zustand jedoch nur an wenigen Stunden im Jahr erreicht. Deshalb begrüßt Mitnetz Strom die im Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarkts vorgeschlagene Spitzenkappung um bis zu drei Prozent der Jahresenergie: „Aus Sicht von Mitnetz Strom sollte die Spitzenkappung vom Gesetzgeber umgesetzt werden. Sie ist ein weiteres Mittel, um den Netzausbau zu begrenzen“, erklärt Adolf Schweer, technischer Geschäftsführer von Mitnetz Strom. Dabei sollte der bürokratische Aufwand so gering wie möglich gehalten werden.
(me)
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