[30.9.2016] Bis zum 4. Oktober haben Länder und Verbände Zeit, sich zum Referentenentwurf zur Änderung des EEG 2017 und des KWKG 2016 zu äußern.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat jetzt den Referentenentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 sowie des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) 2016 veröffentlicht und die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Der Entwurf soll die mit der EU-Kommission erzielte Verständigung zu den beihilferechtlichen Belangen beider Gesetze umsetzen. Dies betrifft insbesondere die Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen, die Entlastung stromkostenintensiver Unternehmen bei der KWK-Umlage sowie eine Neufassung der Bestimmungen zur Eigenversorgung mit dem EEG 2017. Wie Markus Gailfuß vom BHKW Infozentrum weiter mitteilt, umfasst der Gesetzesentwurf 119 Seiten. Die Stellungnahmefrist endet am 4. Oktober 2016.
(me)
http://www.bhkw-infozentrum.deReferentenentwurf des BMWi (PDF, 667 KB) (Deep Link)
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