ANGACOM-2403.05-rotation

Samstag, 20. April 2024

Gaskonzession:
Berlin Energie darf als Bieter auftreten


[27.1.2017] Der Bundesgerichtshof hat heute die Bieterfähigkeit des Landesbetriebs Berlin Energie bestätigt, dessen Parteifähigkeit im fortzusetzenden Kammergerichtsverfahren aber abgelehnt. Somit darf der Landesbetrieb im Zivilprozess gegen Gasag nicht selbst auftreten, seine Interessen wird das Land Berlin wahrnehmen.

Im Sommer 2014 hatte die Berliner Finanzverwaltung die Netzkonzession Gas an das landeseigene Unternehmen Berlin Energie vergeben. Als bisherige Netzbetreiberin klagt Gasag gegen diese Entscheidung. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) seinen Beschluss zur Parteifähigkeit des Landesbetriebs Berlin Energie veröffentlicht. Berlin Energie begrüßt den Beschluss, da er die vom Landesbetrieb erhoffte Rechtssicherheit in mehreren Punkten bestätige und der von Gasag vertretenen Posititon keinesfalls vollumfänglich folge. So habe der Bundesgerichtshof ausdrücklich die Bieterfähigkeit des Landesbetriebs bestätigt, die vom Landgericht Berlin und von Gasag heftig kritisiert worden war. Damit stehe fest, dass der Landesbetrieb sowohl im Gaskonzessionsverfahren als auch im noch laufenden Stromkonzessionsverfahren als Bieter auftreten darf.
Des Weiteren hält der BGH die Beiladung des Landesbetriebs im Kartellverwaltungsverfahren des Bundeskartellamts für zulässig. Eine vollständige oder partielle Parteifähigkeit des Landesbetriebs Berlin wurde jedoch abgelehnt und somit der Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 31. August 2015 bestätigt. Berlin Energie darf damit nicht Partei eines Zivilprozesses sein und auch nicht selbst vor Gericht auftreten. Vielmehr sei das Kammergerichtsverfahren nunmehr ohne Berlin Energie fortzusetzen, die Interessen des landeseigenen Bieters Berlin Energie wird das Land Berlin wahrnehmen.
„Wir bedauern, dass Berlin Energie nicht unmittelbar am Verfahren vor dem Kammergericht teilnehmen kann. Ausdrücklich begrüßen wir die höchstrichterliche Bestätigung der Bieterfähigkeit des Landesbetriebs“, sagt Wolfgang Neldner, Geschäftsleiter des Landesbetriebs Berlin Energie. „In der nun anstehenden Fortführung des Verfahrens vor dem Kammergericht sind wir zuversichtlich, dass das Gericht den an den Landesbetrieb erfolgten Zuschlag im Gaskonzessionsverfahren bestätigen wird“, so Neldner.
Die Entscheidung des BGH habe bundesweite Bedeutung. So schwäche zwar die Ablehnung der Parteifähigkeit die Position kommunaler Bewerber, die als Landes- oder Eigenbetrieb organisiert sind, die ausdrückliche Bestätigung der Bieterfähigkeit sei hingegen als Stärkung der Rechtssicherheit zu sehen. (me)

http://www.berlinenergie.de
http://www.gasag.de
http://www.bundesgerichtshof.de

Stichwörter: Rekommunalisierung, Gasag, Berlin Energie, BHG



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