[9.2.2017] Die Stadtwerke Hameln sind Sieger im Konzessionsverfahren Strom und Gas für Hessisch Oldendorf. Der kommunale Netzbetreiber Westfalen Netz hatte seinerzeit gegen die Vergabe an die Stadtwerke geklagt. Die Klage wurde jetzt vom Oberlandesgericht Celle abgewiesen.
Der kommunale Netzbetreiber Westfalen Weser Netz hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Vergabe der Strom- und Gaskonzession für Hessisch Oldendorf an die Stadtwerke Hameln eingereicht. Das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) hat die Klage von Westfalen Weser jetzt abgewiesen. Wie die Sieger des Konzessionsverfahrens mitteilen, sei das OLG einem eigenen Urteil vom März 2016 gefolgt. Auch damals habe das OLG in einem ähnlich gelagerten Fall zugunsten der Kommune entschieden. Auch das Landgericht Hannover habe bereits auf Basis dieses Urteils im August 2016 Klagen von Westfalen Weser gegen die Strom-Konzessionsvergabe der vier Kommunen Coppenbrügge, Emmerthal, Salzhemmendorf und Aerzen an die Stadtwerke Hameln abgewiesen.
Das Verfahren um die Vergabe der Strom- und Gaskonzession für Hessisch Oldendorf habe sich an den Vergabekriterien orientiert und sei objektiv und diskriminierungsfrei durchgeführt worden, hat das OLG Celle jetzt entschieden, die Kommune habe also ein korrektes Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Gleich im Anschluss an die Entscheidung haben die Geschäftsleitung der Stadtwerke Hameln und Oldendorfs Bürgermeister Harald Krüger (SPD) den Strom- und Gaskonzessionsvertrag unterschrieben. Stadtwerke-Geschäftsführerin Susanne Treptow sagt: „Wir haben unser gesamtes Wissen, unsere Erfahrungen, viel Engagement, sehr viel Arbeit, Zeit und Herzblut in die Ausarbeitung des Konzessionsangebotes gesteckt und freuen uns über das Ergebnis.“ Auch die Verhandlungen mit Westfalen Weser Netz sollen bereits begonnen haben.
(me )
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