[22.3.2017] Ein Verbändebündnis begrüßt die vom Gesetzgeber vorgeschlagene Einrichtung einer Clearing-Stelle für Anlagen, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz betrieben werden.
Der Rechtsrahmen für Erzeugungsanlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) betrieben werden, ist hoch komplex und stetigen Veränderungen ausgesetzt. Letztere sind einerseits Ausdruck einer schnellen Abfolge von Gesetzesnovellen, andererseits werden Urteile zu Fragen der praktischen Anwendung der genannten Gesetze oftmals zu einem Zeitpunkt verkündet, nachdem der Gesetzgeber bereits aktualisierte Fassungen herausgegeben hat. Als Grund hierfür nennt ein Verbändebündnis auch die technische Komplexität des Themas.
Die im Jahr 2007 eingerichtete Clearing-Stelle EEG sei erfolgreich ihrer Aufgabenstellung nachgekommen und habe neben Schlichtungen und Schiedsverfahren auch Hinweise und Empfehlungen zu Rechtsfragen erarbeitet. Dies habe eine Entlastung der Zivilgerichte bewirkt sowie eine kostengünstige und schnelle Streitbeilegung.
Deshalb schätzen der Verband der Wärmelieferung (VfW), die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE), das BHKW-Forum, der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) und der Bund der Energieverbraucher die geleistete Arbeit der Clearing-Stelle EEG. Wie die Verbände gemeinsam mitteilen, begrüßen sie daher auch die vom Gesetzgeber vorgeschlagene Einrichtung einer Clearing-Stelle für Rechtsfragen des KWK-Gesetzes. Die beteiligten Verbände regen darüber hinaus an, eine gemeinsame Clearing-Stelle für alle EEG- und KWKG-Anlagen zu gründen.
(me)
Gemeinsame Stellungnahme (PDF; 327 KB) (Deep Link)
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