Schleswig-Holstein:
Bürgschaftsprogramm für Wärmenetze


[15.4.2024] In Schleswig-Holstein startet heute das Bürgschaftsprogramm Wärmenetze. Dabei übernimmt das Land Bürgschaften und Garantien von bis zu zwei Milliarden Euro für Investitionen in Wärmenetze.

Das Land Schleswig-Holstein übernimmt jetzt für Investitionen in Wärmenetze Bürgschaften und Garantien von bis zu zwei Milliarden Euro. Wie das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur mitteilt, ergibt sich das aus der Richtlinie des „Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein“, die Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Spitzengesprächs Wärmenetze angekündigt hat. Heute sei die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Für den Aus- und Umbau der Wärmenetze werde in den kommenden Jahren ein erheblicher Investitionsbedarf in den Kommunen Schleswig-Holsteins erwartet. Für die dafür nötigen Kredite und Beteiligungen fehlten bislang Bürgschaften – mit den zwei Milliarden aus dem neuen Bürgschaftsprogramm schließe das Land damit eine Lücke.
Gefördert werde sowohl der Neubau von Wärmenetzen als auch die Erweiterung und der Umbau bestehender Wärmenetze, sofern diese aus erneuerbaren Energien oder durch unvermeidbare Abwärme gespeist werden. Die angesprochenen Investoren seien neben Kommunen, Kommunalunternehmen, Zweckverbänden und etwa Genossenschaften auch private Unternehmen, darunter Stadtwerke.
Auf der Homepage der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein seien ab dem 15. April 2024 alle notwendigen Informationen sowie das Antragsformular zu finden. Ab diesem Tag sei bei der Bürgschaftsbank eine Antragstellung durch die jeweils finanzierenden Kreditinstitute möglich.
Ein weiteres Thema auf dem Spitzengespräch Wärmenetze, an dem auch Vertreterinnen und Vertreter von Stadtwerken, Verbänden, Verbraucherschutz und dem Finanzsektor teilnahmen, seien die Übernahme der Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz des Bunds in das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) Schleswig-Holsteins gewesen. Dieses werde derzeit überarbeitet.
Mit dem EWKG, dessen Entwurf in den kommenden Wochen im Kabinett beraten wird, setze Schleswig-Holstein als eines der ersten Länder nicht nur das Wärmeplanungsgesetz, sondern auch das Gebäudeenergiegesetz, das Klimaanpassungsgesetz und das Energieeffizienzgesetz in Landesrecht um und treibe so die Wärmewende voran. „Es ist klar, dass 2040 in Schleswig-Holstein das Zeitalter von Öl und Gas endet. Für die Wärmeversorgung bedeutet das eine große Herausforderung, an der wir gemeinsam mit den entscheidenden Akteuren in den Kommunen intensiv arbeiten wollen. Um bei der komplexen Umsetzung der neuen Bundesgesetze besonders im Wärmebereich zu helfen, stellen wir zur Unterstützung der Kommunen derzeit ein Wärmekompetenzzentrum auf die Beine“, sagt Tobias Goldschmidt. (th)

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Quelle: www.stadt-und-werk.de