[26.5.2017] Mit dem neuen Arbeitsblatt AGFW FW 704 kann ein Nachweis über die Notwendigkeit einer Förderung für die Wirtschaftlichkeit von Wärme- und Kältenetzen sowie -speichern erbracht werden.
Seit der jüngsten Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) müssen Betreiber von Wärmenetzen und Wärmespeichern nachweisen, dass die beantragte Förderung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist. Die Regelung geht laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf beihilferechtliche Bestimmungen der EU-Kommission zurück und soll sicherstellen, dass die Zuschlagzahlungen nicht zu einer Überförderung führen. Für Kältenetze und Kältespeicher seien ebenso entsprechende Nachweise zu führen.
Das BAFA hat gemeinsam mit dem Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK AGFW jetzt ein vereinfachtes Nachweisverfahren in Form des Arbeitsblattes AGFW FW 704 zur Konkretisierung dieser Anforderung entwickelt. AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch unterstreicht: „Dies war eine stets offene, vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen des BAFA mit unseren Fachleuten – die letztendlich gemeinsam, in kürzester Zeit eine sehr gute Lösung beziehungsweise einen Regelwerksbaustein entwickelt haben.“ Laut BAFA-Präsident Andreas Obersteller war es das Ziel, die beihilferechtliche Anforderung möglichst einfach umzusetzen: „Dies ist mit dem neuen Nachweis, der überwiegend auf standardisierte Werte abstellt, gleichzeitig aber den Vorgaben des Beihilferechts Rechnung trägt, gelungen.“
Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Vorhaben, für die der vollständige Antrag noch im vergangenen Jahr beim BAFA eingegangen ist.
(me)
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