[26.5.2017] Für die seit dem Jahr 2011 gewährten KWK-Umlageprivilegierungen hat die Europäische Kommission jetzt Rechtssicherheit geschaffen.
Die Europäische Kommission hat jetzt die Begrenzung der KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) für energieintensive Unternehmen genehmigt. Rainer Baake (Bündnis 90/Die Grünen), Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), kommentiert: „Dies schafft nach intensiven Diskussionen mit der europäischen Kommission nun die nötige Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Mit der Genehmigung können die Begrenzungen der zu zahlenden KWKG-Umlage für energieintensive Betriebe nunmehr gewährt werden.“
Der Hintergrund: Das KWKG sieht in Angleichung an die so genannte Besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor, dass die KWKG-Umlage für energieintensive Betriebe im internationalen Wettbewerb in Abhängigkeit der individuellen Leistungsfähigkeit begrenzt wird. Die Bundesregierung hat das bereits mit dem EEG-/KWK-Änderungsgesetz im Dezember 2016 umgesetzt und bislang auf die Freigabe aus Brüssel gewartet. Wie das BMWi meldet, werden mit dem Beschluss auch die seit 2011 gewährten Umlageprivilegierungen nach altem KWKG abschließend rechtlich geklärt.
Rückforderungen erfolgen anhand eines so genannten Anpassungsplans, der ebenfalls bereits im KWKG umgesetzt wurde. Es seien jedoch nur sehr geringe Rückforderungen von wenigen Unternehmen für das Jahr 2016 nötig.
(me)
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