ANGACOM-2403.05-rotation

Freitag, 19. April 2024

Berlin:
Fernwärme bleibt bei Vattenfall


[4.7.2017] Das Land Berlin hat eine herbe Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erlitten. Dieses hat entschieden, dass Berlin keinen Anspruch auf die Herausgabe des von Vattenfall Europe Wärme betriebenen Fernwärmenetzes hat.

Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat jetzt eine Klage des Landes gegen Vattenfall auf Herausgabe der circa 1.800 Kilometer langen Versorgungsleitungen für Fernwärme gegen Erstattung eines angemessenen Wertes zurückgewiesen. Wie die Pressestelle des Berliner Verwaltungsgerichts meldet, argumentiert das Land, der Anspruch folge aus dem Konzessionsvertrag und aus dem Umstand, dass das Land Wegerechte für Fernwärme nach Europarecht in einem Konzessionsverfahren neu ausschreiben müsse.
Das Verwaltungsgericht begründet seine Ablehnung wie folgt: Es habe sich nicht erweisen lassen, dass die in der Endschaftsbestimmung genannten Energieversorgungsanlagen auch die Fernwärme umfassten. Außerdem habe die Beklagte nach dem Straßenrecht nach wie vor einen unbefristeten Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb der Fernwärmeleitungen. Aus der Pflicht zur Ausschreibung von Wegerechten könne kein Eigentumsübertragungsanspruch geltend gemacht werden. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.
Der Hintergrund: Im Jahr 1994 hatte das Land Berlin einen Konzessionsvertrag mit dem Berliner Unternehmen Bewag abgeschlossen. Damit wurde dem städtischen Versorgungsunternehmen das Recht eingeräumt, jedermann im Land an sein Leitungsnetz anzuschließen und mit Strom zu versorgen. Außerdem habe Bewag das Recht erhalten, öffentliche Straßen und Plätze zu benutzen, um dort die zur öffentlichen Versorgung des Vertragsgebiets mit elektrischer Energie und Wärme dienenden Anlagen zu errichten und zu betreiben. Der Vertrag habe außerdem für den Fall, dass nach seinem Ablaufen kein neuer Konzessionsvertrag geschlossen werden kann, vorgesehen, dass das Land die Energieversorgungsanlagen von Bewag gegen Erstattung eines angemessenen Wertes übernehmen kann. Dies sei in der so genannten Endschaftsbestimmung geregelt.
Im Jahr 2006 wurde Bewag als Vattenfall Europe Berlin in den Vattenfall-Konzern integriert und im Zuge der nach dem Energiewirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Trennung von Stromerzeugung und Verteilung/Vertrieb in mehrere Sparten aufgespalten. Der Vertrag lief zum Ende des Jahres 2014 aus. (me)

http://www.berlin.de

Stichwörter: Wärmeversorgung, Land Berlin, Vattenfall



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