[16.8.2017] Die DGS Franken will Energiegenossenschaften für PV-Mieterstromprojekte begeistern. Dazu bietet sie jetzt ein umfangreiches Fortbildungsangebot, einen Mustervertrag und ein Programm zur Wirtschaftlichkeitsprüfung von Projekten an.
Die am 24. Juli 2017 in Kraft getretene PV-Mieterstromförderung motiviert mit einem Mieterstromzuschlag von drei bis vier Prozent je nach Anlagengröße vor allem Energieversorger und Stadtwerke für das PV-Geschäft. So sieht es zumindest der Landesverband Franken der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS Franken). Dieser will neben Energieversorgern und Stadtwerken aber auch die Bürgerenergiebewegung, die Solarbranche selbst und vor allem Energiegenossenschaften beim Thema Mieterstrom stärker ins Spiel bringen. Deshalb hat die DGS Franken jetzt die Offensive Mieterstrom-Projekte realisieren! gestartet. Es handelt sich nach Angaben der DGS um ein Programm, das im Besonderen die Energie in Bürgerhand voran bringen will. Dazu sollen durch gezielte Informations- und Weiterbildungsangebote Mieterstromvorhaben initiiert und durch Unterstützungspakete (PV-Mieten Plus) flankiert werden.
Das Programm beinhaltet Anleitungen und Musterverträge, mit denen Mieterstrom-Projekte juristisch sicher gestaltet werden können, anwendungsbezogene Mieterstrom-Webinare, Seminare und Fachtagungen.
Mustervertrag regelt Lieferung von PV-Strom
Eine Förderung für PV-Strom kann seit Inkrafttreten des Gesetzes für Anlagen bis 100 Kilowatt Peak in Anspruch genommen werden, wenn der Strom in einem Wohngebäude an Letztverbraucher geliefert wird. Der dafür eingesetzte Mieterstromvertrag muss jedoch bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen. Der DGS-Mustervertrag enthält nach Angaben der Organisation alle wesentlichen Regelungen, die eine Lieferung von PV-Mieterstrom erfordert. Zudem habe die Kanzlei Nümann+Siebert den Vertrag ausführlich kommentiert und mit einer Erörterung der Förderung und weiteren wichtigen Details versehen.
Ziel der Fortbildungen ist es, das konzeptionelle, rechtliche und wirtschaftliche Know-how für die Umsetzung von Mieterstrom-Projekten zu vermitteln. So richtet die DGS Franken gemeinsam mit dem Netzwerk C.A.R.M.E.N. am 14. September 2017 in Nürnberg die Fachtagung Mieterstrom in Wohngebäuden aus. Schwerpunkte der Veranstaltung sind Möglichkeiten, aber auch Grenzen und Alternativen zur Mieterstromförderung, Geschäftsmodelle, technische und wirtschaftliche Faktoren sowie Hinweise für eine Umsetzung. Das Seminar Mieterstrom und integrierte Energiekonzepte am 28. September 2017 findet ebenfalls in Nürnberg statt und behandelt zudem Konzepte, Rechtsfragen und Verträge zur hauseigenen Versorgung mit Strom und Wärme im Mietshaus. Schließlich informiert das Webinar Die neue Mieterstromförderung am 10. Oktober 2017 über verschiedene Stromversorgungsarten, über Betreiber-, Mess- und Zählkonzepte im Mehrfamilienhaus sowie zur Förderung durch den Mieterstromzuschlag für PV-Projekte in kleineren, mitteleren und großen Mehrfamilienhäusern für Investoren und Mieter.
Daneben wird ein Wirtschaftlichkeitsprogramm zur Verfügung gestellt, mit dem Mieterstrom-Projekte mit der neuen PV-Mieterstromförderung kalkuliert werden können. Laut der DGS kann das DGS-Wirtschaftlichkeitsprogramm pv@now einfach bedient werden. Es berechnet die aktuelle Mieterstromförderung und weitere Modelle der Solarstromlieferung und stellt die positiven Ergebnisse anschaulich dar.
(me)
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