[22.1.2018] Anfang des Jahres 2018 gelten Änderungen beim Förderprogramm MAP, mit dem das Bundeswirtschaftsministerium Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Kälte fördert.
Im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) fördert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Errichtung von Anlagen, die erneuerbare Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte nutzen. Nun meldet das Ministerium, dass Anfang 2018 Änderungen in Kraft getreten sind. Seit dem 1. Januar 2018 ist demnach der Antrag auf eine Förderung in allen Fällen einheitlich vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen. Der Antragsteller muss nach Angaben des BMWi seinen Antrag also stets schon eingereicht haben, bevor er den Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe erteilt. Ab Februar 2018 werden darüber hinaus wieder Anlagen gefördert, die auch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können. Dies betreffe Biomasseanlagen und Tiefengeothermieanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in den Leistungsklassen, die gemäß der MAP-Richtlinie bei der KfW beantragt werden können, aber auch Biogasleitungen zur Versorgung von KWK-Anlagen.
(al)
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