[23.2.2018] Die erste gemeinsame Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen ist gestartet. Dabei sollen auch die Kosten der Integration in Verteilnetze berücksichtigt werden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Montag (19. Februar 2018) die gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen eröffnet. Wie die Behörde meldet, findet damit zum ersten Mal eine technologieübergreifende Ausschreibung zur Ermittlung der Förderhöhe für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien statt. Ausgeschrieben werden 200 Megawatt. Das Höchstgebot beträgt für beide Technologien 8,84 Cent je Kilowattstunde.
Die größte Besonderheit bei diesen Ausschreibungen sind laut BNetzA – neben der Technologieoffenheit – die so genannten Verteilernetzausbaugebiete und die Verteilernetzausbaukomponente. Mit ihnen sollen die Kosten der Netz- und Systemintegration, die durch den Zubau neuer Windenergie- und Solaranlagen in den Verteilernetzen entstehen, bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. Verteilernetzausbaugebiete seien Landkreise, in denen bereits im Verhältnis zur Last viele Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet worden sind. Deshalb sei davon auszugehen, dass dort höhere Kosten für die Netz- und Systemintegration weiterer Anlagen entstehen. In diesen Gebieten gelte deshalb eine Verteilernetzkomponente. Nach Angaben der BNetzA ist das ein Malus, der Gebote bei der Reihung im Zuschlagsverfahren nach hinten schiebt, wenn die zugehörigen Anlagen in einem Verteilernetzausbaugebiet errichtet werden sollen. Damit sinke die Zuschlagswahrscheinlichkeit für diese Gebote.
(al)
http://www.bundesnetzagentur.deBeschreibung des Ausschreibungsverfahrens und seiner Besonderheiten (Deep Link)
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