[13.4.2018] Die erste technologieübergreifende Ausschreibung zur Ermittlung der Förderhöhe für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat einen strahlenden Sieger.
Bei der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Photovoltaikanlagen haben nur Gebote für Solarkraftwerke Zuschläge erhalten. Dies teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) gestern (12. April 2018) mit. Nach Angaben der Behörde wurden 32 Zuschläge in einem Umfang von 210 Megawatt erteilt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt laut BNetzA 4,67 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh). Der niedrigste Zuschlagswert liege bei 3,96 ct/kWh, der höchste bei 5,76 ct/kWh. Einen Zuschlag erhielten auch fünf Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern (3 MW) und Baden-Württemberg (17 MW).
Die Behörde hatte die erste technologieübergreifende Ausschreibung zur Ermittlung der Förderhöhe für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Februar gestartet (
wir berichteten). Insgesamt seien 54 Gebote eingegangen, davon 18 für Windenergieanlagen und 36 für Solaranlagen. In dem Ausschreibungsverfahren wurden die so genannten Verteilernetzausbaugebiete als Instrument eingeführt. Gebote in solchen Gebieten, in denen schon viele Erneuerbare-Energien-Anlagen bestehen, wurden mit einem Gebotsaufschlag belegt und so ihre Zuschlagschancen reduziert. Damit sollte ein erhöhter Verteilernetzausbaubedarf in diesen Gebieten berücksichtigt werden. Laut BNetzA hatte diese Sonderregelung jedoch keine erheblichen Auswirkungen. Die meisten Zuschläge befänden sich in den Verteilernetzausbaugebieten. Ohne diese Modifizierung hätte jedoch zumindest ein Gebot für Windenergieanlagen bezuschlagt werden können, so die Regulierungsbehörde.
(al)
Nähere Informationen zur technologieübergreifenden Ausschreibung (Deep Link)
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