[15.6.2018] Bei der zweiten Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen erhielten 14 Gebote mit einem Gesamtumfang von 91 Megawatt einen Zuschlag. Die Förderung liegt durchschnittlich bei 4,31 Cent je Kilowattstunde. Auch fünf innovative KWK-Systeme können mit einem Zuschuss rechnen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Dienstag dieser Woche (12. Juni 2018) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen veröffentlicht. Nach Angaben der Regulierungsbehörde wurden 14 Gebote mit einem Gesamtumfang von 91 Megawatt (MW) bezuschlagt. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert lag bei einem Förderbetrag von 4,31 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh).
Ebenfalls bezuschlagt wurde die erste Ausschreibung für innovative KWK-Systeme. Nach Angaben der BNetzA koppeln solche Systeme eine KWK-Anlage mit einem elektrischen Wärmeerzeuger und einer innovativen erneuerbaren Wärmequelle, etwa Solarthermie- und Geothermie-Anlagen oder Wärmepumpen. Eingegangen seien sieben Gebote, da zwei davon ungültig waren, erhielten fünf Gebote mit einem Volumen von knapp 21 MW einen Zuschlag für durchschnittlich 10,27 ct/kWh.
BNetzA-Präsident Jochen Homann erklärte: „Die Ausschreibungen haben sich als wettbewerbliches Instrument zur Festlegung der KWK-Förderung bewährt. Die Zuschläge für KWK-Anlagen liegen erneut deutlich unter dem Höchstwert. Mit dem einsetzenden Lernprozess bei den innovativen KWK-Systemen ist zukünftig auch hier mit einer größeren Beteiligung zu rechnen.“ Bei der nächsten Runde für KWK-Anlagen am 1. Dezember 2018 sollen laut BNetzA 77 MW ausgeschrieben werden.
(al)
http://www.bundesnetzagentur.deErgebnisse der KWK-Ausschreibung (Deep Link)
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